Justiz- und Migrationsminister Dieter Lauinger hat in seiner Antwort auf eine mündliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Olaf Kießling erklärt, die Landesregierung habe bisher keine Gesetze geplant oder angewandt, um eine Beschlagnahme von leerstehenden Immobilien bzw. Umquartierung von Mietern zugunsten einer Unterbringung von Asylbewerbern zu ermöglichen. Da der Minister nach einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 7.10.2015* gesagt hatte, „ein entsprechendes Gesetz liege aber in der Schublade“, hat er entweder das Parlament oder die Thüringer Allgemeine Zeitung belogen.
Dazu sagte Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Offensichtlich gibt eine Diskrepanz zwischen den Informationen, die der Thüringer Allgemeinen gegeben wurden und den Informationen, die Minister Lauinger auf offizielle Anfrage dem AfD-Abgeordneten Olaf Kießling zur Verfügung gestellt hat. Als Minister einer Partei, die einen hohen Anspruch transparenten Regierungshandelns an sich selbst stellt, ist es nun an der Zeit, diese Transparenz auch zu leben. Die AfD-Fraktion fordert Minister Lauinger auf, diesen Gegensatz umfassend aufzuklären und insbesondere offenzulegen, ob es einen Gesetzentwurf oder eine andere konzeptionelle Planung gibt, die die Beschlagnahme von Immobilien zulasten der Besitzer oder Umquartierung von Mietern zugunsten von Asylbewerber ermöglichen. Der Minister ist verpflichtet, diese Angelegenheit offenzulegen, wenn Landtagsabgeordnete ihn danach fragen. Herrn Minister Lauinger sollte klar sein, dass es inakzeptabel ist, in einer Angelegenheit, die einen direkten Eingriff in die Rechte der Bürger darstellt, die Unwahrheit zu sagen. Als Minister wäre er damit untragbar.“
Die mündliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Olaf Kießling finden Sie hier: http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/56439/beschlagnahmung-von-leerstehenden-immobilen-bzw-umquartierung-von-mietern-zugunsten-der-unterbringung-von-asylbewerbern-in-th%C3%BCringen-.pdf
Die Antwort des Justiz und Migrationsministers Lauinger können Sie im Videoportal des Landtags nachhören und -sehen:
http://plenumonline.fem.tu-ilmenau.de/thueringen/Default.aspx?TOPcount=14
File 3 vom 26.11.15 14:17 – 14:36 (ab Timecode 15:10)
Quelle: AfD-Fraktion