Maske im Verkehr, aber nicht beim Verkehr? In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und Schulen soll auch nach der neuen Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung weiterhin eine Maskenpflicht gelten. Eine Ausnahme allerdings gibt es: Sinkt die Inzident unter 50, sind sexuelle Dienstleitungen von der Maskenpflicht ausgenommen. Und das, obwohl Prostituierte bei ihrer Arbeit gezwungen sind, ständig wechselnde Partner zu bedienen. Schüler hingegen dürfen erst ab Inzidenzwerten von 35 wieder frei durchatmen – ein weiterer Beweis für die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen, kritisiert die AfD-Fraktion.

„Die heutigen Beratung zur Thüringer SARS-CoV-2-IfS-MaßnVO in der gemeinsamen Sitzung von Gesundheits- und Bildungsausschuss verdeutlichen einmal mehr die Unverhältnismäßigkeit der Maskenpflicht für unsere Kinder in den Schulen“, äußert sich hierzu Uwe Thrum, Mitglied der AfD-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. „Ganz offensichtlich liegen der Landesregierung Randgruppen und deren Kunden mehr am Herzen als unsere Kinder und Jugendlichen!“