Die Ausgangssperre zur „Pandemiebekämpfung“ ist weder erforderlich noch angemessen. Sie schrammt an der Grenze zur Willkür entlang. Kein Wunder, dass jenseits politischen Lagerdenkens die Zahl derer wächst, die dagegen rechtlich vorgehen will. Die Lasten in der Pandemie werden immer ungleicher verteilt! Die Grundrechtseingriffe zielen vor allem auf das Privatleben der Bürger ab – ohne schlüssige Beweise, dass sich genau dort die Infektionsherde befinden. Effektive Kontrollen einer nächtlichen Ausgangssperre sind nahezu unwahrscheinlich. Der zulässige Spaziergang wird sich nur schwer vom verbotenen Nachhauseweg von der Privatparty unterscheiden lassen.
Das Grundgesetz steht seit 72 Jahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland. Weil durch die Coronakrise Freiheitsrechte eingeschränkt wurden, sehen immer mehr Menschen diese Grundordnung substanziell bedroht und protestieren gegen die teils absurden „Regeln“. Das Allerallerschlimmste an allen Kritikern der Maßnahmen: Der „Beifall von der falschen Seite“. So möchte man allen den Mund verbieten, die um ihren Arbeitsplatz oder ihren gesellschaftlichen Ruf fürchten müssen.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist keine unverbindliche Handlungsempfehlung für die jeweilige Regierung. Und Orwells „1984“ ist keine Handlungsempfehlung für Merkel & Co.! Freiheitsrechte sind weder verhandelbar noch durch eine Regierung zuteilbar. Wie es Arbeitgeber nicht interessieren darf, ob eine Bewerberin schwanger ist, darf auch der Staat nicht fragen, wer geimpft ist. Anderenfalls steht die freiheitlich-demokratische Grundordnung zur Disposition. Grundrechte sind keine Rechte, für deren Gewährung ein Grund vorliegen muss.
Zu Honeckers Zeiten hieß es häufig zum Abwürgen jeglicher Kritik, man würde dem Klassenfeind in die Hände spielen. Das war dann meist das Ende jeglicher Diskussion. Wie sich doch die Bilder inzwischen gleichen…