Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz setzt sich u.a. dafür ein, dass geduldete, jugendliche Asylbewerber in Deutschland eine Ausbildung beginnen dürfen. Dazu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Möller: „Auch die AfD begrüßt grundsätzlich alle Bemühungen, Flüchtlingen – also Menschen mit bewilligtem Asylantrag – für den Zeitraum ihres Aufenthalts eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Für abgelehnte Asylbewerber, zu denen auch geduldete Menschen zählen, muss es Ziel der Landesregierung sein, anstelle einer Integration in den Arbeitsmarkt, die Gründe für eine verhinderte Abschiebung auszuräumen und die Ausreisepflicht zu vollziehen. Vor diesem Hintergrund erteilt die AfD-Fraktion auch allen Überlegungen eine Absage, abgelehnten Asylbewerbern eine Bleibeperspektive anzubieten, wenn sie eine Ausbildung beginnen.“ Derartige arbeitsmarktpolitische Erwägungen hätten im Asylrecht nichts verloren, so Möller. Sie seien ihm sogar wesensfremd, weil ausschließlich humanitäre Gründe über den Verbleib in Deutschland entscheiden dürften. „An diese rechtlichen Vorgaben hat sich auch die Landesregierung zu halten, sofern sie sich nicht dem Willkürvorwurf aussetzen will. Qualifizierter Zuwanderungsbedarf lässt sich allein über ein modernes Einwanderungs- aber nicht über das Asylrecht decken.“
Quelle: AfD-Fraktion