In der Debatte um die anstehende Gebietsreform ist den Bürgern bisher viel zu wenig Gehör geschenkt worden. Obwohl das Leitbild für die Gebietsreform noch nicht feststeht, so ist bereits jetzt abzusehen, dass nicht nur die Verwaltungsangestellten, sondern ebenso die Bürger die Konsequenzen dieser Reform spüren werden – auch in finanzieller Hinsicht. Einsparungen und damit verbundene Funktions- und Identitätsverluste der Städte und Gemeinden machen die Bürger zu den Leidtragenden der geplanten Gebietsreform.

Dass gerade die Bürger, als Betroffene der Reform, unzureichende Mitwirkungsrechte haben, kritisiert Olaf Kießling, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Der für die Gebietsreform verantwortliche Minister Poppenhäger hat bereits angekündigt, dass diese Reform in der letzten Konsequenz nicht auf Freiwilligkeit setze und gegen den Willen der Bürger durchgesetzt wird.“

Gemeinden und Städte sind das politische Zentrum der Bürger. Wie Verwaltungsstrukturen zu gestalten sind, müssen die Bürger deshalb selbst bestimmen können. Daher reicht es zur Legitimation einer solchen Reform nicht aus, im Vorfeld einer gesetzlichen Regelung die Bevölkerung und die Gebietskörperschaften anzuhören, im Folgenden eine mögliche Ablehnung vor Ort aber mit einem Landtagsgesetz zu übergehen. Kießling schlägt daher vor, den Weg der direkten Demokratie zu beschreiten: „Art. 20 GG sieht vor, dass die Bürger über Wahlen und Abstimmungen an der Staatsgewalt mitwirken. Wir müssen deshalb die Bürger darüber abstimmen lassen, ob sie den Zielen der Landesregierung zustimmen. Wir werden dazu ein Gesetz in den Landtag einbringen, mit dem die direktdemokratische Mitwirkung der Bürger bei der Gebietsreform ermöglicht wird.“

Quelle: AfD-Fraktion