Zum heute von der AfD-Fraktion im Plenum des Thüringer Landtags eingebrachten Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Festschreibung der Trennung von Amt und Mandat erklärte Stephan Brandner, Vizevorsitzender der AfD-Fraktion: „Der Gesetzentwurf zielt auf eine Stärkung der Demokratie und des Parlaments ab. Denn jeder Abgeordnete, der auf die Regierungsbank wechselt und sein Mandat behält, schwächt das Parlament. Dem Parlament und den Fraktionen fehlen dann die Persönlichkeiten und ebenso das erfahrene Personal, um die Arbeitsbelastung angemessen stemmen zu können.“

Außerdem gewährleiste die Trennung von Amt und Mandat die saubere Abgrenzung der Verantwortungsträger in den verschiedenen Institutionen. Regierungsmitglieder, die für Vorlagen und Gesetzesentwürfe verantwortlich zeichnen, sollen nicht zugleich auch über ihre eigenen Vorlagen bestimmen können. So eine Praxis läuft dem Gedanken der Gewaltenteilung zuwider. Darüber hinaus wirke die Trennung von Amt und Mandat der im Parlament grassierenden Versorgungsmentalität entgegen.

„Bekanntlich erhalten Abgeordnete nach bereits sechs Jahren im Parlament bei Eintritt des Rentenalters eine Traumrente von 1.300 Euro. Dafür müssen einfache Arbeitnehmer jahrzehntelang arbeiten. Wenn die Menschen das Gefühl erhalten, dass Landtagsabgeordnete nur deshalb ihr Mandat behalten, um sich eine zusätzliche Pension zu sichern, ist das sehr schädlich für unsere Demokratie. Leider gibt es für diese Renten-Problematik ein prominentes Beispiel im Thüringer Landtag: Frau Siegesmund von den Grünen, die ich auffordere, sofort ihr Mandat abzugeben. Deshalb ist die Trennung von Amt und Mandat das sicherste Mittel Gier und Steuergeldverschwendung entgegenzuwirken. Durch diese Verfassungsänderung sparen unsere Bürger auch noch viel Geld“, so Brandner abschließend.

Quelle: AfD-Fraktion