Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss zu den Gesetzesentwürfen der Landesregierung zur Absenkung des Wahlalters auf Landes- und Kommunalebene in Thüringen auf 16 Jahre erklärt Jörg Henke, innen- und kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

 

„An der Anhörung im Ausschuss zur Absenkung des Wahlalters nahm kein einziger Vertreter der davon betroffenen Altersgruppe teil. Es ist komisch, wenn gerade diejenigen, die vom Gesetzesentwurf profitieren sollen, nicht an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen. Stattdessen gab es ein buntes Stelldichein der Lobbyisten.

Die Argumente der Befürworter können dabei objektiv gesehen nicht überzeugen: Die Erhöhung der Wahlbeteiligung ist durch die Absenkung des Wahlalters in Brandenburg, Hamburg und Bremen nicht nur nicht erfolgt – nein, es wurden dort im Gegenteil historische Tiefstwerte seit der Einführung des Wahlrechts mit 16 Jahren erreicht. Außerdem stellt sich die Frage nach der Reife und der Verantwortung der mit 16 Wahlberechtigten. Im Bereich des Zivilrechts sind Jugendliche in diesem Alter nur beschränkt geschäftsfähig und im Strafrecht wird das milde Jugendstrafrecht angewendet. Dagegen sollen Jugendliche mit 16 bereits auf Landes- und Kommunalebene wählen dürfen. Rechte ohne Verantwortung sind jedoch kontraproduktiv für das Entstehen einer erwachsenen Persönlichkeit.

Außerdem lässt die Landesregierung die Kommunen über die Folgen der Gesetzesänderungen im Dunkeln. Diese seien laut Rot-Rot-Grün zu vernachlässigen. Dabei ist doch schon jetzt klar, dass zum Beispiel bei verbundenen Landtags- und Europawahlen, für die Wahl zum EU-Parlament gilt weiter das Wahlalter ab 18 Jahren, getrennte Wahlunterlagen erstellt werden müssten, was zu einem erhöhten Verwaltungs- und Kostenaufwand führen würde.

Das Wahlrecht mit 16 Jahren stärkt weder die demokratische Beteiligung, wird der Persönlichkeitsreife nicht gerecht und führt zu Kosten, die die Landesregierung nicht abschätzen kann oder will.“

Quelle: AfD-Fraktion