Die AfD-Fraktion hat im Thüringer Landtag einen Gesetzesentwurf eingebracht, um die automatische Diätenerhöhung für Abgeordnete aus der Thüringer Verfassung zu streichen. Die AfD lehnt die Selbstbedienungsmentalität der Altparteien ab. Sollten die Abgeordneten mehr Geld erhalten, dann muss das transparent geschehen und nicht automatisiert über verschlungene Wege.

In seiner Rede im Plenum wies Stephan Brandner daraufhin, dass die AfD-Fraktion nicht die erste Fraktion ist, die einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht hat. In der dritten Legislaturperiode von 1999 bis 2004 formulierte die PDS, die Vorgängerpartei der Linken, einen sehr ähnlichen Gesetzesentwurf. Brandner verdeutlichte, dass die Linke mehrfachen Wortbruch begehe, wenn sie dem Antrag nicht zustimme. Das hinderte die Linke allerdings nicht daran, genau das zu tun.

Hintergrund:
Die steuerpflichtige Grundentschädigung für Thüringer Landtagsabgeordnete steigt nach Angaben der Landtagsverwaltung mit 166 Euro brutto um über 3 Prozent von 5.030,24 Euro auf 5.196,24 Euro. Da diese Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2015 gilt, erhalten alle Abgeordneten nun nachträglich für die ersten sechs Monate des Jahres rund 1.000 Euro. Außerdem gibt es – von den persönlichen Umständen der Abgeordneten abhängig – noch ein deutliches Plus bei den steuerfreien Aufwandsentschädigungen. Grundlage dieser automatischen Diätenerhöhung ist Artikel 54, Absatz 2 der Thüringer Verfassung.

Quelle: AfD-Fraktion