Die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen arbeitet an einem Paritätsgesetz, um den Frauenanteil in Parlamenten wie dem Thüringer Landtag zu erhöhen. Mit einer derartigen gesetzlichen Regelung soll bei der Aufstellung von Wahllisten dafür gesorgt werden, dass am Ende gleich viele Frauen und Männer in die Parlamente gewählt werden.

Dazu sagt Corinna Herold, sozialpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Wir lehnen jede Quotenregelung entschieden ab. Für die Wahl der Volksvertreter gelten die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl. Durch eine von vornherein festgelegte geschlechterspezifische Parität blieben manche Stimmen unberücksichtigt und manche Stimmen würden höher gewichtet als andere. Das widerspricht unserer Ansicht nach den Wahlgrundsätzen und dem Demokratieprinzip und wäre damit rechts- und verfassungswidrig.

Auch das Argument der Roten und Grünen, eine solche Regelung sei durch den verfassungsmäßigen Auftrag des Staates zur aktiven Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gedeckt, ist hier unserer Ansicht nach nicht einschlägig. Die tatsächliche Gleichberechtigung ist bereits durch die demokratischen Wahlgrundsätze gewährleistet. Schließlich können Männer und Frauen gleichermaßen zu Wahlen antreten, gewählt werden und wählen. Die Frauen stellen sogar eine geringfügige Bevölkerungsmehrheit unter den Thüringern. Sie wählen offensichtlich vorzugsweise Männer bzw. politische Parteien mit Männerüberschuss als ihre Interessenvertreter in politische Ämter. Fühlten sie sich durch einen Männerüberschuss in politischen Ämtern benachteiligt, hätten sie die Freiheit, verstärkt Frauen bzw. politische Parteien mit Frauenüberschuss oder Quotenregelungen zu wählen. Das tun sie aber nicht. Nach aktuellen Umfragen sind gerade die Parteien, welche die Quotenregelungen praktizieren, in der Wählergunst seit der letzten Landtagswahl deutlich abgestürzt. Das Bedürfnis nach Quoten in der  Bevölkerung ist damit nicht erkennbar.

Durch die paternalistische Besserstellung  der Frauen entsteht außerdem der unzutreffende Eindruck, die Frauen seien als soziale und politische Klasse hilfsbedürftig. Das Bild des „schwachen Geschlechts“ würde dadurch erst erzeugt werden, was eher zum Gegenteil des Bezweckten führen könnte. Das lehnen wir ebenfalls ab. Frauen benötigen keine gesetzliche Bevorzugung durch den Staat, um ihre Interessen vertreten zu können.

Weiterhin stehen Quotenregelungen dem Leistungsprinzip entgegen. Nicht mehr die Kompetenz eines Kandidaten und seine Beliebtheit beim Wähler zählen, sondern das Geschlecht. Dadurch würde die Landesregierung einen schon lange nicht mehr vorhandenen  rechtlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen zementieren, indem sie geschlechterspezifische Benachteiligungen zu bekämpfen versucht, wo gar keine mehr sind.

Wir als AfD stehen für faire Chancengleichheit und gegen bevormundende Ergebnisgleichheit für Mann und Frau ein.“

Quelle: AfD-Landtagsfraktion