Aufgrund der im April stattfindenden Oberbürgermeister-, Bürgermeister- und Landratswahlen hat die AfD-Landtagsfraktion einen Eilantrag zur Wahlteilnahme von minderjährigen Jugendlichen beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Im Juli 2017 hatte die AfD-Fraktion eine Normenkontrollklage gegen das Jugendwahlrecht beim Verfassungsgerichtshof angestrengt.
Dazu sagt Olaf Kießling, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender:
„Der Eilantrag dient dazu, eine aus unserer Sicht verfassungswidrige Teilnahme von minderjährigen Jugendlichen zu verhindern. Viele Jugendliche sagen selbst, dass Personen unter 18 Jahren in ihrer Entwicklung noch nicht weit genug sind, um an einer politischen Wahl teilzunehmen. Hilfsweise beantragt die Fraktion, dass die Stimmabgaben von Jugendlichen separat gezählt und aufbewahrt werden. Somit würden Neuwahlen vermieden, falls die abstrakte Normenkontrollklage der AfD-Fraktion im Hauptsacheverfahren Erfolg hat.“
Quelle: AfD-Landtagsfraktion