Eike Wachowiak heißt der AfD-Kandidat für das am 15.4.2018 vakante Bürgermeisteramt der Stadt Zeulenroda-Triebes. Der Ortsverband der Alternative für Deutschland (AfD) wählte in der Aufstellungsversammlung vom 17. Februar den 49-jährigen einstimmig. „Ich freue mich über das eindeutige Votum der Mitglieder. Ich trete an, um gewachsene kommunale, bürgernahe Strukturen zu erhalten. Die im Landtag vertretenen Altparteien (allen voran Landtagsabgeordnete Skibbe von Rot-Rot-Grün) versuchten diese zu zerschlagen.“

Dies scheiterte vorerst kläglich am Widerstand der Bürger. Aber das Thema ist noch nicht vom Tisch“ formulierte Wachowiak eines seiner Wahlziele. Daneben steht er unter anderem für „Veränderungen von unten“ und für deutlich mehr Transparenz. „Die Menschen haben die Nase voll vom Berliner Chaos, was letztlich auch zu Stillstand in den Kommunen führt. Politik und Staat erleben die Menschen primär vor Ort in ihrer Gemeinde. Und selbst hier wird gemauschelt, was das Zeug hält. Wer nichts zu verbergen hat, kann auch eine transparente Bürgerpolitik wagen. Davon war Zeulenroda-Triebes in den letzten Jahrzehnten meilenweit weg. Die Stadträte fast aller Fraktionen gefielen sich darin, Hinterzimmer-Politik zu betreiben. Das will ich als Bürgermeister ändern“, so der AfD-Kandidat. Auch vom AfD-Kreisverband Greiz-Altenburg gibt es volle Rückendeckung für den Antritt in Zeulenroda-Triebes. „Seit 2015 setzt sich Eike Wachowiak bei uns dafür ein, dass Rechtsstaatlichkeit und bodenständige Bürgerpolitik in Deutschland wieder der Maßstab politischen Handeln wird. Mit jedem verlorenen Bürgermeisteramt zeigen die Bürger die rote Karte und machen CDU-FDP-GRÜNE-LINKE-SPD deutlich: So nicht! Wir wollen Bürgerpolitik, keine Ideologie. Anders kapieren die Altparteien den Willen des Volkes nicht“ wirbt Dr. Robby Schlund, 1. Sprecher des AfD-Kreisverbandes und Mitglied des Bundestages (MdB), um Stimmen für den AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl. Der AfD-Wahlvorschlag wurde inzwischen im Zeulenrodaer Rathaus eingereicht.

 

Pressemitteilung vom 18.2.2018