Die AfD-Fraktion hat im abstrakten Normenkontrollverfahren gegen das Jugendwahlrecht und das Stimmrecht von EU-Ausländern bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden einen Befangenheitsantrag gegen den Verfassungsrichter Jens Petermann gestellt. Die Verfassungsklage hatte die AfD-Fraktion im Juli eingereicht und den Befangenheitsantrag im September gestellt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute dem Befangenheitsantrag der AfD-Fraktion stattgegeben.
Dazu sagt Stefan Möller, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird von der AfD-Fraktion natürlich begrüßt. Sie zeigt, warum das Vertrauen in die Justiz unseres Freistaats gute Gründe hat. Die Thüringer Justiz erweist sich einmal mehr als feste Bastion staatlicher Neutralität, die in der heutigen Zeit leider nicht selbstverständlich ist.“
Quelle: AfD-Fraktion