Auch das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Deutsche Leitkultur in die Verfassung)“ war ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für das Landtagsplenum. Durch Einführung eines neuen Artikels in die Thüringer Landesverfassung würde die staatliche Politik verpflichtet, sich am Staatsziel des Schutzes und der Förderung der deutschen Leitkultur auszurichten.
Stefan Möller (AfD) betonte die Wichtigkeit einer Debatte über die deutsche Leitkultur als gemeinsames Wertegerüst und die verfassungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzentwurfes. Er forderte die Abgeordneten aller Fraktionen auf, eine klare Position zur deutschen Leitkultur zu beziehen und sich nicht hinter den Phrasen über die Toleranz in unserer Gesellschaft zu verstecken.
Manfred Scherer (CDU) lehnte die Aufnahme einer Leitkulturklausel in die Thüringer Verfassung ab und setzte den Begriff Wertekonsens ein. Darunter subsumierten sich allgemeine Verhaltensregeln und Normen, die Veränderungen unterworfen seien, deren Einhaltung deshalb nicht gesetzlich vorgeschrieben sein könnte, sondern vorgelebt werden müsste.
Astrid Rothe-Beinlich (GRÜNE) plädierte „für eine Kultur des Zusammenlebens statt leidiger Leitkulturdebatten“ und zitierte Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft zum Thema. Sie beschrieb unsere Kultur als „die der Vielfalt und des Individualismus“, wogegen der Leitkulturdebatte der AfD nichts anderes als kalkulierter Hass zugrunde liege.
In seiner nächsten Wortmeldung stellte Stefan Möller klar, dass die deutsche Leitkultur im Wesentlichen eine innere Einstellung sei, die nicht auf die Beschreibung einzelner Kulturgüter reduziert werden dürfe. Auch könne eine Verfassung nie in der Lage sein, eine Leitkultur zu ersetzen. Andererseits sei die Verfassung Ausfluss der Leitkultur. Er beschrieb die deutsche Leitkultur anhand der Einstellung vieler Menschen, für ihr Leben eigenverantwortlich zu sorgen, mit der Achtung vor den arbeitenden Menschen, mit dem solidarischen Verhalten in Form einer Sozialversicherung oder dem Schutz der Schwächeren aber beispielsweise auch mit dem konsequenten Umgang mit Rechtsbrechern.
Katharina König-Preuss (LINKE) versuchte neben der Mitteilung, dass die LINKE den Gesetzentwurf ablehnen werde, den Begriff der deutschen Leitkultur ins Lächerliche zu ziehen und absichtlich Missverständnisse zu produzieren.
Der CDU-Abgeordnete Prof. Dr. Mario Voigt sagte zu, sich an einem öffentlichen Leitkulturforum zu beteiligen, um zu diskutieren, „was uns speziell macht, aber nicht besonders“.
Dorothea Marx (SPD) führte abschließend die Einflüsse ausländischer Bürger auf das Weltkulturerbe in Thüringen aus.
In der Abstimmung zur Ausschussüberweisung erhielt der Gesetzentwurf nur die Stimmen der AfD-Abgeordneten.
Birgit Noll / Dr. Michael Henkel