Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes“ war ein Gesetzentwurf der Landesregierung für das Landtagsplenum, zu dem die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag stellte. Im Rahmen des Gesetzentwurfes sollten drei Bereiche reguliert bzw. entsprechende Regelungen geändert werden: erstens die Sperrzeiten für Spielhallen, zweitens der Verkauf von Backwaren außer Haus während der Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten in Cafés und drittens die Sanktionierung von Gastwirten bei möglichen Diskriminierungen.
Stefan Möller (AfD) warf Rot-Rot-Grün vor, die betroffenen Unternehmen zwar zur Stellungnahme über den Gesetzentwurf aufgefordert, deren Antworten aber nicht berücksichtigt zu haben. Er legte dar, dass eine Glücksspielsucht im Zeitalter des Internets nicht durch die Ausweitung von Sperrzeiten in den Gaststätten bekämpft werden könne. Längere Schließzeiten förderten lediglich das Sterben von kleinen getränkegeprägten Gaststätten. Weiterhin kritisierte Möller die Schaffung einer widersprüchlichen Rechtslage zwischen dem Gaststätten- und dem Ladenöffnungsgesetz. Er bezog sich auf einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von kleinen Geschäften an Sonn- und Feiertagen, der kürzlich von allen Fraktionen des Thüringer Landtages abgelehnt worden war, hier aber eine eindeutige Regelung geschaffen hätte.
Als den „ganz großen Hammer“ bezeichnete Stefan Möller die Einführung der neuen Antidiskriminierungsregelung, womit Gaststätten- und vor allem Diskothekenbetreiber gezwungen werden sollen, „jeden reinzulassen, der offenkundig einer fremden Religion oder einer anderen ethnischen Herkunft angehört“. Dabei sei es Realität, dass bestimmte Gruppierungen immer wieder Auslöser von Auseinandersetzungen in Diskotheken seien. Diese wollten manche Betreiber zum Schutz des Hauses und der Gäste verhindern.
Während die Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf zustimmten, wurde er von der AfD und der CDU abgelehnt.
Birgit Noll / Dr. Michael Henkel