Das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit (Medien- und Meinungsfreiheitssicherungsgesetz)“ war ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion.

http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/62982/f%c3%bcnftes-gesetz-zur-%c3%a4nderung-der-verfassung-des-freistaats-th%c3%bcringen-konkretisierung-des-verfassungsrechtlichen-zensurverbots-zum-schutz-der.pdf

Abgeordnete der CDU, der SPD und der LINKEN waren der Meinung, dass das von Bundesjustizminister Maas eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz zahlreicher Änderungen bedürfe, sie wandten sich aber gegen den Antrag der AfD-Fraktion. Katharina König-Preuss (LINKE) warf der AfD vor, mit diesem Antrag Rassismus und neonazistische Äußerungen legitimieren zu wollen.

Stefan Möller (AfD) legte dar, dass die Meinungs- und die Pressefreiheit durch die allgemeinen Gesetze, den Jugendschutz und den Schutz der persönlichen Ehre beschränkt seien und dass Hassreden selbstverständlich erlaubt seien, solange nicht gegen Strafgesetze verstoßen werde.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei der untaugliche und offenkundig verfassungswidrige Versuch, Pläne umzusetzen, wonach man in Deutschland seine Meinung nur noch im privaten Bereich sagen könne, wenn sie nicht dem linken Mainstream entspreche.

Eine kurzfristig einberufene Sitzung des Justizausschusses hatte darüber zu entscheiden, ob die beantragte sofort anzuschließende dritte Beratung des Gesetzentwurfes rechtmäßig sei. Der Justizausschuss bestätigte die Rechtmäßigkeit gegen die Auffassung der AfD-Fraktion.

Stefan Möller führte das Beispiel über die nicht erfolgte mediale Berichterstattung während eines Volksfestes in Chemnitz an. Diese Berichte seien ohne Beleidigungen oder Hetze tausendfach in den Sozialen Medien verbreitet worden. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz solle eine solche Verbreitung verhindert werden. Er warf Rot-Rot-Grün vor, immer wieder zu versuchen, Lösungen oder Wege zu finden, um Meinungsverbreitung zu verhindern und in einer Art und Weise Zensur auszuüben, die am Ende schwer justiziabel sei.

Steffen Harzer (LINKE) sprach von einer bewussten Verbreitung von „Fake News“ in den Sozialen Medien durch Anhänger der AfD, PEGIDA und weiterer Gruppen. Damit wolle die AfD bewusst die öffentliche Meinung und Stimmung aufhetzen und den Menschen die Unwahrheit sagen. Die LINKE werde sich der von der AfD angestrebten Veränderung der Gesellschaft wo immer es geht entgegenstellen. Harzer warf der AfD vor, Zustände wie 1933 herbeiführen zu wollen.

Stefan Möller wies die Unterstellungen des Abgeordneten Harzer zum Posting über das Volksfest zurück und stellte die getroffenen Aussagen klar. Sollte es sich um sachlich falsche Darstellungen handeln, gäbe es den zivilrechtlichen Weg des Berichtigungsanspruchs oder den Strafrechtsweg bei ehrverletzenden Behauptungen. Derartige Berichte präventiv zu löschen, wäre das Ende der Meinungsfreiheit und der Beginn von Zensur und Totalitarismus.

Die namentliche Abstimmung ergab, dass alle anderen Fraktionen gegen den Antrag der AfD stimmten.

Birgit Noll / Dr. Michael Henkel