Wie Landeswahlleiter Günter Krombholz gestern mitteilte, haben bis vergangenen Mittwoch rund 203.000 Thüringer Wähler oder 11,6 Prozent der Thüringer Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen angefordert. Zur Bundestagswahl 2013 hatte diese Zahl zum vergleichbaren Zeitpunkt lediglich 6,1 Prozent der Wahlberechtigten betragen.
Dazu sagt der Landessprecher der Alternative für Deutschland – Landesverband Thüringen Stefan Möller:
„Mit der absehbar starken Zunahme des Anteils der Briefwähler bekommt die Auszählung des Briefwahlergebnisses eine immer größere Bedeutung. Damit wächst naturgemäß auch das öffentliches Interesse an der Auszählung der Briefwahl. Bei der Feststellung des Briefwahlergebnisses lässt sich die in der Bundeswahlordnung geforderte Öffentlichkeit der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (§ 54 BWO) jedoch nur unter erschwerten Bedingungen herstellen. Die interessierte Öffentlichkeit besitzt kaum Informationen über die Räumlichkeiten, in denen die Wahlbriefe in die Wahlurnen geworfen und schließlich ausgezählt werden. Selbst der Landeswahlleiter Thüringens – so teilte es uns sein Büro gestern auf Anfrage mit – besitzt keine vollständige Übersicht über die Örtlichkeiten der Briefwahlräume. Es ist im Zeitalter des Internets für am Wahlgeschehen interessierte Beobachter jedoch mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, sich nach den Briefwahlräumen in den über 800 Thüringer Gemeinden durch zu fragen. Das geht bürgerfreundlicher und besser!
Als Partei, die in den vergangenen Wahlen wiederholt und erheblich von sogenannten ‚Auszählungspannen’ betroffen war, ist es der AfD eine Herzensangelegenheit, den ordnungsgemäßen Ablauf der Auszählung auch in den Briefwahlräumen beobachten zu wollen.
Ich richte deshalb einen Appell an Innenminister Georg Maier: Um den Zutritt zu den Briefwahlräumen zu ermöglichen, sollte jetzt zügig eine Übersicht über deren Adressen bekannt gegeben werden. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales besitzt die notwendige Sachkenntnis und verfügt über die personellen Ressourcen, um die Landesöffentlichkeit darüber bis zur Bundestagswahl am 24. September 2017 zu informieren.“
Pressemitteilung vom 15.09.2017