Mit Schreiben vom 24. Juli 2017 hat der Oberbürgermeister der Stadt Jena, Albrecht Schröter (SPD), sämtliche Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte der Stadt Jena zu einer Fortbildungsveranstaltung unter dem Motto „Haltung zeigen gegen demokratiefeindliche Einstellungen“ am 4. September 2017 eingeladen. Die Veranstaltung diene „dem Erproben und Vertiefen von Argumentations- und Begegnungsstrategien im Umgang mit rassistischen, diskriminierenden und rechtspopulistischen Aussagen“ und sei „als mehrstündiger, praktischer Workshop konzipiert“. Dabei tritt der Oberbürgermeister der Stadt Jena als Veranstalter oder zumindest Mitveranstalter der oben genannten „Fortbildung“ auf.

Dabei handelt es sich jedoch um eine klare Beeinflussung des Wahlkampfes zu Lasten der Alternative für Deutschland. Die Veranstaltung soll erkennbar dazu dienen, die im Wahlkampf beteiligten Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in parteipolitischer und wahlkampfpolitischer Hinsicht im Vorfeld der Bundestagswahl gegen die Alternative für Deutschland zu schulen.

Die AfD Thüringen hat deshalb am gestern Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht Gera eingereicht und begehrt die Untersagung der Durchführung der Fortbildungsveranstaltung „Haltung zeigen gegen demokratiefeindliche Einstellungen“ am 04.09.2017 in Jena.

Dazu sagt Landessprecher Stefan Möller:

„Wie sich aus mehreren Stellen des Einladungsschreibens erkennen lässt, bezieht sich die ‚Fortbildungsveranstaltung’ explizit auf die Bundestagswahl und auf den Wahlkampf. Die Veranstaltung wendet sich auch erkennbar gegen die Alternative für Deutschland: Welche Partei rechts der Mitte voraussichtlich in den Bundestag einziehen wird, ist bei verständiger Betrachtung der Lebenswirklichkeit leicht erkennbar.

Albrecht Schröter hat somit erneut gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen. Nachdem er bereits mehrfach Seit’ an Seit’ mit linksextremistischen Gewalttätern gegen Veranstaltungen der AfD demonstrierte, missbraucht er nun das Amt des Oberbürgermeisters um kommunale Mandatsträger gegen eine demokratisch legitimierte, parlamentarische Kraft aufzustacheln. Diese Form der steuerfinanzierten Propaganda gegen die AfD ist unzulässig, die Durchführung demzufolge nicht rechtmäßig.“

 

Pressemitteilung vom 25.08.2017