Die Täter der schweren Ausschreitungen im August 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl sind (soweit die Gerichtsverfahren bereits abgeschlossen wurden) größtenteils auf Bewährung, häufig nach dem Jugendstrafrecht, verurteilt worden. Dazu sagt Stephan Brandner, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Sieben verletzte Polizeibeamte, neun demolierte Polizeifahrzeuge und Reporter in Todesangst: Die Bilanz der religiös bedingten Ausschreitungen in der Suhler Erstaufnahmeeinrichtung anno 2015 war blutig und erschreckend.
Erschreckend ist auch, dass die Täter von Suhl bislang mit geradezu lächerlichen Strafen davongekommen sind. Von den Verurteilten erhielten nur zwei eine Freiheitsstrafe, die nicht auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die meisten wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das Ganze erinnert an die sog. ‚Schande von Köln‘, nach der die Täter – ebenfalls Asylbewerber – größtenteils ungestraft davonkamen.
Der Rechtsstaat darf beim Schutz der Bürger – gerade auch unserer Polizeibeamten – nicht so grandios versagen. Damit Suhl sich nicht wiederholt, bedarf es auch harter Strafen ohne jeglichen Kulturrabatt.“
Quelle: AfD-Fraktion