Erneut stehen in der heutigen Plenardebatte die luxuriösen Abgeordnetenrenten auf der Tagesordnung. Das Thema hat aufgrund der drohenden Armutsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung eine besondere Brisanz. Abgeordnete des Thüringer Landtages können bereits nach sechs Jahren Mitgliedschaft mit einem Rentenanspruch von 1.392 Euro rechnen.
Dazu sagt Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Dieser Einstiegsbetrag nach sechs Jahren ist bereits mehr als jeder Durchschnittsverdiener nach einem 40-jährigen Arbeitsleben erhält. Noch schlimmer sind aber die weiteren Vergünstigungen, denn Abgeordnete dürfen nach gerade einmal 16 Jahren Parlamentszugehörigkeit abschlagsfrei im Alter von 57 Jahren in Rente gehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung hingegen verliert man ein Drittel seiner Rente, wenn man zehn Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht.“
Anstößig sind die Höchstrentensätze, auf die die Abgeordneten binnen weniger Jahren Anspruch erlangen. Nach nur 23 Jahren Parlamentszugehörigkeit steigt der Rentenanspruch auf über 3800 Euro. Brandner weiter: „Angesichts der Durchschnittsrenten von nicht einmal 1.000 Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung muss solch eine ungerechtfertigte Besserstellung der Abgeordneten sofort ein Ende haben. Wenn der Landtag unserem Gesetzentwurf heute zustimmt, können wir alle zukünftig in die Rentenversicherung einzahlen und die Beitragsbasis stärken.“
Quelle: AfD-Fraktion