Die Thüringer AfD-Kandidaten zur Bundestagwahl, Stephan Brandner und Jürgen Pohl, treten im Wahlkampf auch unter dem Begriff „Volksanwälte“ auf. Sie spielen mit der Bezeichnung auf ihre Vertretung für das gesamte deutsche Wahlvolk an. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Helkenberg, und die Jusos aus Erfurt nahmen dies zum Anlass, Stephan Brandner wegen Missbrauchs von Titel, Berufsbezeichnungen und Abzeichen anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Gera gab nun bekannt, dass der Strafanzeige keine Folge gegeben wird, da Brandner unschuldig sei.
Dazu sagt Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und Spitzenkandidat der AfD Thüringen zur Bundestagswahl:
„Wichtigtuerei ist in Wahlkämpfen keine Seltenheit. Das gilt anscheinend nicht nur für die SPD-Jugend sondern auch für unzufriedene und offenbar nicht ausgelastete Rechtsanwälte. Anders kann ich mir diese unsinnige Strafanzeige nicht erklären.
Unser Rechtssystem ist ohnehin durch die fatale Politik der Altparteien an den Grenzen seiner Belastbarkeit. Da braucht es nicht noch unsinnige, offensichtlich substanzlose Strafanzeigen durch Selbstdarsteller. Ich bedanke mich bei der Staatsanwaltschaft Gera für die schnelle Bearbeitung des Falles. Wir prüfen derzeit, ob sich der unzufriedene Rechtsanwalt wegen falscher Verdächtigung strafbar gemacht hat.“
Quelle: AfD-Fraktion