Am 17. August 2017 wurde im Thüringer Landtag ein von der AfD-Fraktion beantragtes Sonderplenum durchgeführt. Beraten wurden die AfD-Anträge „Terror von links verhindern und verfolgen“ und „Politischer Gewalt entschieden entgegentreten“.
Hintergrund der Anträge waren die Ausschreitungen von Linksextremisten während des G20-Gipfels im Juli in Hamburg und des auch in Thüringen immer wieder militant auftretenden Linksextremismus. Die AfD forderte in ihrem Antrag zur politischen Gewalt alle Fraktionen des Thüringer Landtags auf, sich gegen jegliche politisch motivierte Gewalt auszusprechen.
Zu diesem Antrag stellte die CDU-Fraktion den Alternativantrag: „Klare Kante gegen linksextreme Gewalt – Linksextremismus mit allen rechtstaatlichen Mitteln bekämpfen“.
Dazu kam der Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung – Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft“.
„Für uns sind diejenigen, die sich über angebliche Polizeigewalt aufregen, eine Schande für Deutschland!“
Zu Beginn seiner Antragsbegründung zum Thema „Terror von links verhindern und verfolgen“ dankte Jörg Henke (AfD) ausdrücklich der Polizei und allen Einsatzkräften für deren herausragende Arbeit. Mit klaren Worten kritisierte er die linksextremen Chaoten und die Regierungsverantwortlichen für das Ausmaß der Ausschreitungen.
„Das ist kein Kampf gegen rechts, sondern ein Kampf gegen das Recht!“
Der Antrag „Politischer Gewalt entschieden entgegentreten“ wurde von Stephan Brandner begründet. Der Thüringer Landtag solle sich uneingeschränkt dazu bekennen, dass Gewalt niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein dürfe.
Wolfgang Fiedler (CDU) bezeichnete die Situation in Hamburg als neue Dimension linksextremistischer Gewalt, die nicht hinnehmbar sei und die ganze Härte des Rechtsstaats erfordere. Auch warnte er davor, den Linksextremismus zu verharmlosen.
Steffen Dittes (Linke), der den Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründete, legte dar, dass sich bisher nicht einmal die Hamburger Bürgerschaft mit der Aufklärung der Taten rund um den G20-Gipfel beschäftigt habe, wo das Thema hingehöre. Er zitierte den Abgeordneten Fiedler aus einem früheren Plenum, wonach es sich bei der Verurteilung jeglicher Gewalt um Selbstverständlichkeiten handle, die keiner Debatte bedürften.
Innenminister Holger Poppenhäger missbilligte namens der Landesregierung den Titel des AfD-Antrages und hielt die Bezeichnung „Terror von links“ als überzogen und verantwortungslos.
Er versicherte, dass die Landesregierung alle Formen des Extremismus verurteile und mit Zuversicht vorangehe, ohne den Linksextremismus aus dem Auge zu verlieren. Danach verließ er sofort das Thema Linksextremismus und wandte sich den Reichsbürgern und dem Rechtsextremismus zu.
Rechtliche und tatsächliche Grenzen würden ihn hinderten, umfassend über die Vorfälle in Hamburg zu berichten, zumal belastbare Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung in der Kürze der Zeit noch nicht vorlägen, so Minister Poppenhäger.
Die von der AfD-Fraktion geforderte Kompetenzstelle zur Erforschung des Linksextremismus werde in Thüringen nicht benötigt. Die bei der Kriminalpolizei ansässige Präventionsstelle würde den Linksextremismus ebenfalls umfassen. Ebenso bedürfe es keiner Extremismusklausel, wie von der AfD gefordert.
„Meinungsfreiheit ist bereits jetzt Geschichte in Deutschland“
Björn Höcke (AfD) warf Minister Poppenhäger politische Naivität im Umgang mit linksextremistischer Gewalt vor. Er zitierte den Augenzeugenbericht einer Frau, die eine AfD-Veranstaltung in Weimar besucht hat. Der Bericht beschrieb eine beängstigende und bedrohliche Situation. Höcke warf Rot-Rot-Grün in Thüringen vor, wie ein Düngemittel für den Linksextremismus zu wirken. Die kleinen Hamburgs seien inzwischen überall in Deutschland. Er übte auch Kritik an mehreren Landes- und Bundespolitikern, die die Gefahr des Linksextremismus in Deutschland verharmlosten. Der Fraktionsvorsitzende forderte, den Kampf gegen Linksextremismus zur Chefsache zu erklären, gewalttätige linksextreme Strukturen zu verbieten und den Missbrauch von Steuermitteln zu verhindern. Der Staat habe die Meinung seiner Bürger nicht zu beurteilen und schon gar nicht zu manipulieren.
Abgeordnete der CDU und der Koalitionsfraktionen warfen sich gegenseitig vor, nicht genügend gegen die Ausbreitung verschiedener Formen der Gewalt, Angriffe auf Polizisten in Thüringen und die Unterstützung der Sicherheitsorgane getan zu haben.
Zwar räumten Vertreter aller Parteien ein, dass Gewalt kein Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen sein dürfe, aber von Seiten der Koalitionsfraktionsfraktionen wurde wiederholt die Verantwortung linksgerichteter Personen und Organisationen für die gewalttätigen Ausschreitungen in Hamburg abgewiesen. Auch wurde von dieser Seite wiederholt unverhältnismäßiges Handeln der Polizei ins Gespräch gebracht, das zur Eskalation geführt habe.
„Linksextremismus ist kein aufgebauschtes Problem“
Wiebke Muhsal (AfD) zeigte auf, dass verantwortliche Politiker das Problem des Linksextremismus immer wieder verharmlosen und es dadurch zu einer anwachsenden Gefahr werden ließen. Beispielsweise stellten sich während einer AfD-Demonstration in Erfurt Abgeordnete von Rot-Rot-Grün vor den schwarzen Block und hinderten so die Polizei an ihrer Arbeit.
In der namentlichen Abstimmung und in der Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Kommunales erhielt der AfD-Antrag jeweils keine Mehrheit.
Birgit Noll / Dr. Michael Henkel