Mit dem „Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Zensurverbots zum Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit (Medien- und Meinungsfreiheitssicherungsgesetz)“ hatte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der den hohen Wert der sogenannten „sozialen Netzwerke“ für die Demokratie im Hinblick auf die Meinungsvielfalt widerspiegeln sollte.

Aus dem Gesetzentwurf:

„Durch eine Präzisierung der Thüringer Verfassung wird sichergestellt, dass Eingriffe in die Meinungsfreiheit auch dann verfassungswidrig sind, wenn diese im Wege der gesetzlich oder administrativ veranlassten indirekten Zensur erfolgen. Dies betrifft zum einen das Verbot der staatlichen Finanzierung von privaten Institutionen, die in den öffentlichen Meinungskampf z. B. durch Diffamierungs-und Achtungskampagnen gegen Blogger, Autoren, Parteien oder private Nutzer eingreifen. Zum zweiten wird hiervon auch das Ausüben derart starken wirtschaftlichen Drucks auf Internetanbieter erfasst, der de facto zu einem Zwang zur Zensur „auf Zuruf“ oder durch „vorauseilenden Gehorsam“ führt.“

Katharina König-Preuss (Linke) kritisierte den Gesetzentwurf „als nicht vorhandene Selbstreflexion und wahrscheinlich nicht funktionierende Selbstwahrnehmung der AfD“ und diskreditierte die Arbeit der AfD-Fraktion mit der Aussage, „dass wohl in jedem Tweet von ihr selbst mehr Arbeit stecke als in diesem Gesetzentwurf“.

Für die AfD-Fraktion legte Björn Höcke dar, welche Formen der Gesinnungsdruck in Deutschland im Jahre 2017 angenommen habe und zeigte eine Reihe Beispiele auf. Dieser Gesinnungsdruck, der sich teilweise in Gesinnungsterror ausweite, sei einer Demokratie unwürdig. Mit dem neuen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ der Bundesregierung solle auf die Internetplattformen enormer wirtschaftlicher Druck ausgeübt werden. Durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages sei dieses Gesetz sowohl europarechtswidrig als auch grundgesetzwidrig beurteilt worden. Verbotene Äußerungen seien seit Jahren juristisch geregelt und bedürften keines neuen Gesetzes.

Die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling erklärte, dass sie den Antrag der AfD-Fraktion sogar mehrfach gelesen habe und meinte, Charakterzüge der Paranoiden Schizophrenie darin gefunden zu haben. Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ sah Henfling in Teilen auch kritisch und verbesserungswürdig. In Wirklichkeit sei der Gesetzentwurf ein Ablenkungsmanöver der AfD, ein Freundschaftsdienst an rechtsextreme Unterstützer. Diesem „wahnhaften“ Antrag der AfD könne jetzt und in Zukunft nicht zugestimmt werden.

Manfred Scherer (CDU) meinte, dass das „Netzdurchsetzungsgesetz“ gut gemeint, aber nicht gut gemacht worden sei und sprach notwendige umfangreiche Änderungen an. Dennoch sei der von der AfD eingebrachte Gesetzentwurf wirkungslos, weil mit Landesrecht nicht gegen Bundesrecht vorgegangen werden könne.

Die SPD-Rednerin hob die Wichtigkeit des „Netzdurchsetzungsgesetzes“ hervor, obwohl es noch einer Reihe von Änderungen bedürfe, die aber in Arbeit wären. Sie unterstellte der AfD, dass es ihr nicht um die Meinungsfreiheit ginge, sondern darum, „Ihre merkwürdigen Positionen unbeschwert und unbegrenzt im Netz verteidigen und verteilen zu dürfen“ …und „unbegrenzt weiter pöbeln und hetzen im Netz und Straftatbestände schleifen“.

Björn Höcke forderte die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx auf, wenn sie AfD-Positionen kommunizieren müsse, sollte sie das in redlicher Art und Weise tun.

Da keine Ausschussüberweisung beantragt worden war, wurde die erste Beratung zum Gesetzentwurf geschlossen.

Birgit Noll