„Als Fraktion der Thüringer Heimatpartei lehnen wir die Gebietsreform ab, weil sie eine bürgerunfreundlichere Verwaltung hervorbringt!“
Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE fand die Aktuelle Stunde zum Thema: „Chancen der Freiwilligkeitsphase der Gemeindegebietsreform in Thüringen aktiv nutzen“ statt. In der Aussprache rief Frank Kuschel (LINKE) dazu auf, neben den Risiken auch die Chancen der Gebietsreform zu betrachten. Laut Medienveröffentlichungen hätte die Mehrzahl der Bürger im letzten Jahr keine bis wenige Kontakte zur kommunalen Verwaltung gehabt, weshalb es keine Entfremdung zwischen Bürger und Verwaltung geben könne. Seiner Meinung nach bestehen in der Freiwilligkeitsphase eine Vielzahl von Optionen für die Gemeinden, die es zu nutzen gelte. Außerdem gäbe es Finanz- und Strukturbegleithilfen.
Wolfgang Fiedler (CDU) trat wiederholt mit dem Anstecker: „Gebietsreform – nein danke“ an das Rednerpult, nahm diesen aber nach Aufforderung durch den Landtagspräsidenten ab. Er verwies darauf, dass sich in der vorherigen Legislaturperiode etwa 300 Kommunen für freiwillige Zusammenschlüsse gefunden hätten. Nach der Amtsübernahme von Rot-Rot-Grün hätten diese keinen Bestandsschutz mehr. Fiedler schlussfolgerte, dass man niemandem mehr trauen könne.
Björn Höcke (AfD) stellte fest, dass die Gebietsreform zwar ein wichtiges Thema sei, aber alle Argumente bereits ausgetauscht worden seien. Die AfD lehne die Gebietsreform ab, weil sie eine bürgerunfreundlichere Verwaltung hervorbringe, Mehrausgaben produziere und das Identitätsgefühl der Thüringer zerstöre. Zudem sei die Freiwilligkeitsphase lebensfremd und ein Mogelpaket, weil die zeitlichen Vorgaben zu knapp bemessen seien.
„Alle Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ohne dass es dafür einer Genehmigung bedarf!“
Die Aktuelle Stunde der AfD-Fraktion hatte zum Thema: „Die Anwendung des Versammlungsrechts in Thüringen bei Aufrufen zu Gewalt beziehungsweise zu kriminellen Handlungen durch den Veranstalter“. In der Aussprache berief sich Corinna Herold (AfD) auf die gesetzlichen Regelungen zur Meinungsfreiheit und zum Versammlungsrecht. Danach sei das Versammlungsrecht ein Abwehrrecht gegen den Staat sowie ein originäres Oppositionsrecht und Freiheitsrecht der Bürger auf politische Mitgestaltung. Sie kritisierte die Gewalttätigkeiten im Umfeld von linksextremen Demonstrationen, die teilweise sogar vorher öffentlich angekündigt worden seien. Hierfür verwies Herold auf mehrere Beispiele. Exemplarisch nannte sie den Aufruf der „Antifaschistischen Koordination Erfurt“ anlässlich einer Demonstration in Erfurt zum friedlichen Protest gegen die Moscheebaupläne der Ahmadiyya-Gemeinde. Dieser Aufruf forderte, die aufgestellten Holzkreuze durch „Handarbeit“ zu Fall zu bringen. Kontaktadresse der gewaltaffinen Gruppe sei das Wahlkreisbüro einer LINKE-Bundestagsabgeordneten. Die AfD-Abgeordnete stellte die Frage, wie eine rot-rot-grüne Landesregierung, die einen bekennenden Linksextremisten zu ihren Ministern ernannt habe, ihrem Amtseid entsprechend Recht und Gesetz durchsetzen wolle.
„Die Familie muss der Dreh- und Angelpunkt bei der Debatte um die Demografie sein!“
Die SPD-Fraktion hatte die Aktuelle Stunde zum Thema: „Demografische Entwicklung ernst nehmen. Zukunftsfähige Strukturen für Thüringen schaffen“. beantragt. Die SPD sah in den Ergebnissen des jüngsten Demografieberichtes die Notwendigkeit zur Umsetzung der geplanten Gebietsreform nachgewiesen.
Björn Höcke nahm Bezug auf diesen Bericht, der alle Probleme der Bevölkerungsentwicklung in Thüringen beleuchte. Von der Alterung der Bevölkerung über die Kinderlosigkeit, die ausgefallene Müttergeneration bis hin zu den Zuwanderungsbewegungen sei alles enthalten. Höcke bezeichnete die Schlüsse, die die Altparteien aus diesem Bericht gezogen hätten, als lebensfremd. Nach etwa einhundert Seiten des Berichtes käme die Landesregierung zu dem Thema, welches ihr eigentlich am wichtigsten sein müsste, nämlich zur Familie. Der AfD-Abgeordnete plädierte für eine gute Familienpolitik, für eine Stärkung der Eltern und forderte, dass die Familienpolitik endlich zur Chefsache gemacht werden müsse.
„Über Jahre wurde eine Haushaltspolitik auf dem Rücken der Kommunen betrieben!“
Das „Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur“ wurde als Gesetzentwurf von den Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht. Von den derzeitigen finanziellen Spielräumen der Landesregierung sollten damit 100 Millionen Euro für zusätzliche Investitionen an die Kommunen gegeben werden.
Olaf Kießling (AfD) stellte klar, dass es sich keineswegs um zusätzliche Zuwendungen an die Kommunen handele. Bisher hätten die Kommunen die bereits bereitgestellten Mittel nicht in vollem Umfang abgerufen, weil sie nicht mehr in der Lage seien, ihren Pflichteigenanteil an den Fördermaßnahmen aufzubringen. Deshalb wäre der Haushaltsüberschuss nur auf den ersten Blick ein positives Ergebnis, offenbare aber auf den zweiten Blick ein erschreckendes Bild. Im Namen der AfD-Fraktion begrüßte Kießling, dass der Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden solle.
Sein AfD-Fraktionskollege Stephan Brandner korrigierte die Aussagen seiner Vorredner aus den anderen Fraktionen, dass im Landeshaushalt ein Überschuss erwirtschaftet worden sei. Vielmehr sei dieser Überschuss von der Landesregierung festgestellt worden. Seiner Meinung nach gehöre dieser Überschuss dahin zurück wo er herkomme, nämlich in die Taschen der Thüringer Steuerzahler.
„Die AfD lehnt eine Besserstellung der Abgeordneten bei der Altersversorgung ab!“
Der zweite Plenartag begann mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: „Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Anpassung der Altersentschädigung der Abgeordneten)“. Der Gesetzentwurf sieht vor, überzogene Rentenansprüche der Abgeordneten abzuschaffen.
Wie schon in der ersten Beratung kritisierte Stephan Brandner die bestehende Altersentschädigung der Abgeordneten, weil diese weit von der Altersversorgung abweiche, die ein Normalverdiener in seinem Leben erreiche. Die AfD lehne eine Besserstellung der Abgeordneten bei der Altersversorgung ab und wolle die Selbstbedienung aus der Steuerkasse beenden.
In einer weiteren Wortmeldung stellte Stephan Brandner fest, dass es zum AfD-Antrag keine Debatte in der Sache gegeben hätte. Es sei nur mit den Fingern auf andere gezeigt worden. Der Landtag könne nur das regeln, wofür er zuständig sei, müsse das aber im Interesse der Menschen im Land auch tun.
Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen außer der AfD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.
„Es ist bedauerlich, dass 16 Landesregierungen nicht imstande waren, den Familien eine angemessene Interessenvertretung im Hörfunkrat zuzugestehen“
Das „Thüringer Gesetz zu dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ war ein Gesetzentwurf der Landesregierung. Der von den Länderregierungen beschlossene 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet insbesondere Änderungen bei der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Deutschlandradios. Diese Änderungen wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 notwendig. Das Gericht hatte damals mit Blick auf das ZDF die Verfassungswidrigkeit der Zusammensetzung des Fernsehrates festgestellt und eine größere Staatsferne der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemahnt. Da das Urteil nicht nur für das ZDF, sondern auch für das Deutschlandradio gilt, müssen die entsprechenden Regelungen geändert werden.
Für die Thüringer AfD-Fraktion kritisierte Stephan Brandner, dass im Hörfunkrat des Deutschlandradios Familieninteressen künftig nicht vertreten sein werden. Brandner verwies darauf, dass beispielsweise dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat ebenso ein Sitz im Hörfunkrat eingeräumt werde, wie dem Deutschen Jugendherbergswerk und dass die Gewerkschaft „ver.di“ mindestens einen, alle zwei Amtsperioden aber zwei Vertreter entsenden werde. Die Familien aber würden nicht berücksichtigt. Brandner führte aus: „Es ist bedauerlich, dass 16 Landesregierungen nicht imstande waren, den Familien eine angemessene Interessenvertretung im Hörfunkrat zuzugestehen. Das ist übrigens kein Versehen, denn auch bei der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages vor eineinhalb Jahren hat man den Familien eine eigenständige Stimme im Fernsehrat verweigert“.
Außerdem betonte Brandner, dass es den Aufsichtsgremien auch künftig an Staatsferne mangeln werde. Der Einfluss der Regierungen in diesen Gremien sei nach wie vor zu hoch. Er verwies auf das Votum des Bundesverfassungsrichters Paulus, der zu Recht festgestellt habe, dass von Staatsferne nicht die Rede sein könne, wo die Landesregierungen weiterhin erheblichen Einfluss hätten.
Während alle anderen Fraktionen zustimmten, votierte die AfD-Fraktion gegen das Gesetz.
„Die AfD als soziale Heimatpartei strebt als einzige Partei die Entlastung der Bürger an!“
Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Bürgerentlastungsgesetz)“ wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion behandelt. Dieser wurde gemeinsam beraten mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen: „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“. Nach dem AfD-Antrag soll es den Gemeinden freigestellt werden, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten, wenn sie nachhaltig wirtschaften und die Baumaßnahme vor mindestens vier Jahren abgeschlossen wurde. Zusätzlich sollte die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung vor der Ausführung einer Straßenbaumaßnahme gestärkt werden.
In seiner Antragsbegründung legte Jörg Henke (AfD) dar, dass die Straßenausbaubeiträge, die teilweise Jahre nach der Baumaßnahme erhoben werden, sozial ungerecht und Gift für den ländlichen Raum seien.
In der Debatte zählte Henke konkrete Beispiele auf, welche Ausmaße diese Straßenausbaubeiträge im Einzelnen annehmen könnten. Bereits im Jahre 2013 habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Rechtfertigung für die Erhebung der Beiträge schwieriger werde, je länger die Baumaßnahme zurückliege. Die Bürger müssten darauf vertrauen können, nicht noch nach 10 oder 25 Jahren für Beiträge herangezogen zu werden.
Auch dem CDU-Abgeordneten Jörg Kellner war aufgefallen, dass Frank Kuschel (LINKE) in seiner Rede überhaupt nicht auf den Inhalt des Gesetzentwurfes eingegangen war, sondern diesen lediglich als populistisch und Ängste schürend abgetan hatte.
Stephan Brandner führte die Diskussion wieder auf den Antrag der AfD zurück und erläuterte die bisher nicht in der Gesetzgebung vorhandenen Inhalte, zum Beispiel die verpflichtende Einbeziehung der Bürger vor einem Straßenbauprojekt.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen kritisierte Olaf Kießling (AfD) verschiedene Punkte wie beispielsweise die fehlende Kostenerstattung für kleinere Gemeinden oder das gleiche Stimmrecht für alle Menschen, die seit drei Monaten in der Gemeinde lebten. Kießling erinnerte an die Definition des Staatsvolkes von Bundeskanzlerin Merkel, wozu „jeder gehöre, der gerade in Deutschland lebt“.
„Wir fordern einen Personalabbau in der Landesregierung, aber nicht bei der Polizei und den Rettungskräften!“
Im Folgenden hatte die Landesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 beantragt. Dieser Tagesordnungspunkt beinhaltete neben der Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2014 auch den Jahresbericht 2016 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2014, die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2016 des Thüringer Rechnungshofs sowie die Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014.
Olaf Kießling dankte allen Beteiligten für die vorgelegten Berichte und kündigte an, dass sich die AfD-Fraktion bei der Abstimmung über die Entlastung der Landesregierung der Stimme enthalten werde.
Er begründete diese Entscheidung damit, dass die AfD zum einen erst seit Herbst 2014 im Landtag vertreten sei. Zum anderen mache die Ausgabenpolitik der Landesregierung eine Zustimmung unmöglich. Die Investitionsquote sinke von Jahr zu Jahr, obwohl gerade in einer Zeit der Niedrigzinspolitik Investitionen zum Beispiel in die Infrastruktur oder in den sozialen Wohnungsbau getätigt werden müssten. Auch der mehr als schleppende Personalabbau der Landesregierung sei nicht akzeptabel. Dagegen müsse das Personal bei Polizei und Feuerwehr aufgestockt werden, um alle Aufgaben erfüllen zu können. Außerdem habe trotz Schuldenabbau durch die Landesregierung die Pro-Kopf-Verschuldung der Bevölkerung zugenommen. Abschließend lobte Kießling die Arbeit des Thüringer Rechnungshofes ausdrücklich und informierte über die Zustimmung der AfD-Fraktion zu dessen Entlastung.
„Integration ist eine Bringschuld und wer das nicht versteht, hat in dieser Gesellschaft keinen Platz!“
Der Antrag der CDU-Fraktion „Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Beschulung von Flüchtlingskindern in Thüringen schaffen“ wurde gemeinsam beraten mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen“.
Die steigende Anzahl der Flüchtlingskinder, so die CDU-Fraktion, begründe einen höheren Bedarf der Beschulung, die sowohl das Erlernen der deutschen Sprache als auch das Kennenlernen und die Akzeptanz unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung beinhalten müsse. Bestandteil des Antrages der Koalitionsfraktionen war neben dem Sprachunterricht hauptsächlich die interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule.
Stefan Möller (AfD) stellte zu Beginn seiner Rede die derzeitigen Defizite im Thüringer Bildungssystem, wie die gravierenden Unterrichtsausfälle, den Lehrermangel oder die Unterfinanzierung von Klassenfahrten heraus. Er kritisierte die Bildungsexperimente, die trotz erkennbarer Mängel fortgesetzt würden und dazu führten, dass zum Beispiel im Schuljahr 2015/2016 von 33.758 Absolventen 3.452 keinen Schulabschluss erreichten. Trotzdem stehe im Mittelpunkt der rot-rot-grünen Bildungspolitik die Beschulung von Flüchtlingskindern.
Möller zitierte die Standpunkte von Rot-Rot-Grün aus einer öffentlichen Anhörung: Danach verneinten die Koalitionäre, dass Deutschland eine christlich-jüdischen Gesellschaft sei. Rot-Rot-Grün stehe auch dafür, Anhängern eines radikalislamischen „Kalifatstaates“ die Mitsprache an einem muslimischen Religionsunterricht zu ermöglichen. Des Weiteren wünsche Rot-Rot-Grün eine Schulung aller Lehrkräfte in Thüringen zum Thema „Interkulturelle Befindlichkeiten“.
Stefan Möller forderte, dass die zugewanderten Menschen Rücksicht auf die Befindlichkeiten der schon länger hier Lebenden zu nehmen hätten. Der AfD-Abgeordnete setzte sich mit weiteren Forderungen auseinander, die falsche Schwerpunkte setzten, indem für eine kleine Gruppe von Schülern massiv Geld investiert und die anderen vernachlässigt würden. Er nannte dieses Vorgehen diskriminierend.
Wiebke Muhsal (AfD) nannte das grundlegende Problem in der Schulpolitik die verfehlte Zuwanderungspolitik der Bundesregierung, aber das werde von den Altparteien nicht erkannt.
Nach wie vor weigerten sich diese, im ersten Schritt die Anzahl der Kinder mit einer Bleibeperspektive in Deutschland zu ermitteln.
„Wir brauchen eine schnelle Beendigung der Russland-Sanktionen zum Wohle der Thüringer Wirtschaft!“
Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion lautete: „Forderung der Thüringer Wirtschaft umsetzen – Russland-Sanktionen beenden“. Nachdem die AfD bereits im Oktober 2015 die Beendigung der Sanktionen gegen Russland gefordert hatte und damit im Plenum gescheitert war, würdigten jetzt auch die anderen Fraktionen die Bedeutung des Themas.
In der Debatte führte Thomas Rudy aus, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein hartes Vorgehen gegen Russland fordere, während sich gleichzeitig die CDU-Fraktion in Thüringen für ein Ende der Russland-Sanktionen einsetze. Rudy nannte die Politik der CDU unglaubwürdig, indem sie den Wählern erzähle, was gerade erwartet werde. Der AfD-Abgeordnete ergänzte seine Rede mit persönlichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Ukraine und Hilfstransporten in dieses Land. Er warb für die Zustimmung zum Antrag der AfD zur Unterstützung der Thüringer Wirtschaft, was aber nichts an der Ablehnung durch alle anderen Fraktionen änderte.
„Die CDU und Rot-Rot-Grün sagen ja zur Energiewende und zum Stromnetzausbau, aber nicht durch Thüringen“.
Der dritte Plenumstag begann mit dem Antrag: „Thüringen durch SuedLink-Trassenverlauf nicht zusätzlich benachteiligen“. In trauter Einigkeit forderten CDU, SPD, LINKE und GRÜNE die Landesregierung auf, die Planungsschritte für den Trassenbau kritisch zu begleiten „und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die gesetzlich geforderte Geradlinigkeit im Trassenverlauf und das Bündelungsgebot mit bestehenden Infrastrukturen durchzusetzen und damit die Auswirkungen auf Mensch und Natur zu minimieren“.
Dazu hatte die AfD-Fraktion einen Alternativantrag gestellt, den Stefan Möller begründete. Die AfD lehne nicht nur die Stromtrasse SuedLinK, sondern auch die Gründe dafür ab, nämlich die Einspeisung großer von Wind und Wetter abhängiger Energiemengen. Die CDU und Rot-Rot-Grün sagten ja zum Netzausbau, aber nicht durch Thüringen.
In der Debatte beschrieb Möller den Umgang der Altparteien mit der Stromtrasse als „billigen Energiepopulismus“. Er legte dar, dass die Politiker, die eine einhundertprozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien anstrebten, jedes Augenmaß für die Belastung der Natur, der Wirtschaft und besonders der Verbraucher verloren hätten. Auch die Planung mit den noch zu erfindenden Stromspeichern sei für eine zuverlässige Versorgung unrealistisch. Mit der Forderung, SuedLinK nicht durch Thüringen zu verlegen, wollten die Altparteien lediglich ihre politische Verantwortung für die Energiewende wegschieben.
Zum Alternativantrag der AfD-Fraktion sagte Möller, es sei Aufgabe der Politik, eine umweltverträgliche, preisgünstige und sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Ein erster wichtiger Schritt dazu könnte sein, den Einspeisevorrang von Windenergie schrittweise zu reduzieren, so dass Strom zu einem Zeitpunkt, an dem er nicht gebraucht wird, gar nicht in das Netz eingespeist werde. Außerdem müssten die Fördertatbestände im Erneuerbare Energiegesetz (EEG) gestrichen werden, wenn der Anlagenbetreiber keine Speicherkapazitäten zur Verfügung habe. Die AfD fordere zudem die Einführung eines Netzstabilitätsentgeltes, mit dem Betreiber belegt werden, die trotz Überspeisung ihren Strom ins Netz einleiten. Auch die Betreiber von EEG-Anlagen müssten an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden. Für ein langfristiges Energiekonzept sei die Kompetenz der Fachleute gefragt und die Förderung von Forschungsprojekten in zukunftsfähige Energieformen.
„Wir sehen mit Sorge, dass die Werte und der Geist Europas durch eine bürgerferne EU der Technokraten und Ideologen gefährdet werden“.
Es folgte die Behandlung der Unterrichtung durch die Landesregierung zur „Europapolitischen Strategie des Freistaats Thüringen“ in Verbindung mit dem Antrag der AfD-Fraktion: „Für eine Europapolitische Strategie im nationalen Interesse“. Die parlamentarische Beratung der vor einem Jahr von der rot-rot-grünen Landesregierung vorgestellten „Europapolitischen Strategie des Freistaats Thüringen“ war mit einer Unterrichtung des Landtages durch den Parlamentspräsidenten zu einem Abschluss gekommen. Weil der AfD-Fraktion die europapolitische Diskussion ein wichtiges Anliegen ist, beantragte sie passend zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge eine erneute Beratung des Strategiepapiers im Plenum. Fraktionschef Björn Höcke führte zur Begründung des Beratungsverlangens aus: „Der AfD-Fraktion liegt Europa am Herzen. Wir sehen mit Sorge, dass die Werte und der Geist Europas durch eine bürgerferne EU der Technokraten und Ideologen gefährdet werden. Darüber muss diskutiert werden. […] Wir wollen diese Diskussion umso mehr, als sich seit der Vorstellung des Strategiepapiers der Regierung die europapolitischen Verhältnisse deutlich dramatisiert haben. Nicht zuletzt der Brexit, der jetzt Gestalt annimmt, fordert eine grundsätzliche Diskussion über die EU, eine Diskussion, die es verbietet, zur Tagesordnung überzugehen“.
Zu dem zugleich eingebrachten Antrag der AfD „Für eine europapolitische Strategie im nationalen Interesse“ erläuterte Fraktionsgeschäftsführer Stefan Möller, dass dieser Antrag die Richtung weise, in der die Krise der EU überwunden werden könne. Die Nationalstaaten müssten entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip wieder mehr Kompetenzen erhalten, und nur solche Aufgaben sollten von der EU einheitlich geregelt werden, die tatsächlich einer solchen grenzüberschreitenden Regelung bedürften. „Es geht darum, die Aushöhlung der Nationalstaaten zu beenden, der unentwegten Ausweitung der EU Einhalt zu gebieten und das ganze hin zu entwickeln zu einer europäischen Gemeinschaft im Sinne eines Europas der Vaterländer. Die progressive Zerstörung der nationalstaatlichen Souveränität, die auch eine Zerstörung der rechtsstaatlichen Demokratie ist, muss gestoppt werden“, führte Möller aus.
Im Debattenbeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt setzte sich Stephan Brandner kritisch mit dem Papier der Regierung auseinander. Manchen Punkten in diesem Papier könne man durchaus zustimmen, die grundsätzliche Richtung sei aber problematisch, weil sie zu einer Ausweitung der EU und ihres Apparates führe. Insbesondere die von der linksgrünen Regierung angestrebte „EU-Sozialunion“ werde zu einer EU-weiten Umverteilung auf Kosten der wirtschaftlich leistungsfähigen Länder führen: „Die ausgabefreudigen, aber wirtschaftsschwachen EU-Staaten leisten sich schöne Sozialstandards und die wirtschaftlich und fiskalisch leistungsfähigen Staaten, also insbesondere Deutschland, die dürfen dafür zahlen. Wir erinnern an das wohlausgebaute Rentensystem, das Griechenland sich leistet. Wenn das kein hoher sozialer Standard ist! Aber wir wissen auch, wer für die üppigen griechischen Renten am Ende aufkommt. Wir von der AfD lehnen den Kurs hin zu einer Sozialunion im rot-rot-grünen Sinne entschieden ab“.
Zu der von Rot-Rot-Grün befürworteten Aufnahme der Türkei in die EU meinte Brandner, dass dieses Vorhaben nicht erst seit den jüngsten Entwicklungen Nonsens sei. Schließlich erläuterte Brandner die negativen Folgen der Euro-Einführung und der sogenannten Euro-Rettung. Hier verwies er unter anderem auf den Wertverlust bei Sparguthaben und Lebensversicherungen. Am Ende seiner Rede konstatierte Brandner: „Wir müssen die EU zu einer neuen Institution entwickeln, und zwar im Sinne eines Europas der Vaterländer, in dem nicht Brüssel, sondern die souveränen demokratischen Nationalstaaten die maßgeblichen Akteure sind“.
„Thüringen braucht eine Willkommenskultur für Lehrer!“
Die AfD-Fraktion stellte auch den Antrag: „Lehrerberuf attraktiver machen – Lehrerversorgung sicherstellen – Bildungszukunft sichern“.
In der Antragsbegründung griff Björn Höcke den Personalentwicklungsplan der Thüringer Schulen auf, nach dem jedes Jahr mehrere hundert Lehrer den Schuldienst verließen und die prognostizierten Schülerzahlen deutlich übertroffen würden. Die von der Landesregierung geplante jährliche Einstellung von 500 Lehrern werde daher voraussichtlich nicht den Bedarf decken, so dass die Planung für das kommende Jahr von 900 neuen Lehrern sinnvoll sei. Allerdings gebe es von der Landesregierung bisher keine Aussage, wo diese Lehrer mit der benötigten Fachqualifikation herkommen sollen.
Wiebke Muhsal erläuterte den Antrag der AfD, mit dem das mehrgliedrige Schulsystem und die Förderschulen beibehalten und gestärkt werden sollen. Mehr Lehrer in den benötigten Qualifikationen sollen ihre Tätigkeit in Thüringen ausüben. Dafür sei die Verbeamtung eine gute Basis, aber bei Weitem nicht ausreichend, so Muhsal. Schon die Bewerbungsverfahren in Thüringen seien langwierig, so dass Bewerber in anderen Bundesländern schneller eine Stelle aufnehmen würden.
Hinzu komme die Vergütung, die an die Bezahlung in anderen Bundesländern angeglichen werden müsse. Der Lehrerberuf solle außerdem attraktiver gemacht werden,
Sowohl die beantragte Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Jugend, Kultur und Sport als auch die Abstimmung über den Antrag scheiterte jeweils an den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen im Landtag.
„Grundvoraussetzung für den Polizeidienst ist, den Respekt vor den Beamten wieder herzustellen!“
Der nächste Antrag der AfD-Fraktion hatte zum Thema: „Mehr Personal und bessere Ausstattung für die Landespolizei: Ermittlungsarbeit stärken, Bürgernähe erhöhen“.
Zur Antragsbegründung verlas Jörg Henke (AfD) den Offenen Brief einer Polizistin aus Mühlhausen, die in einem Hilferuf die tagtäglichen Probleme ihrer Arbeit beschrieb und fürchtete, ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen zu können.
Jörg Henke nannte eine wichtige Grundvoraussetzung für den Polizeidienst, dass nämlich der Respekt vor den Beamten wieder hergestellt werden müsse. Zudem herrsche bei der Thüringer Polizei ein Personalnotstand. Dazu nannte Henke beunruhigende Zahlen: Bei den derzeitigen Abgängen verliere der Freistaat Thüringen in 10 Jahren ca. 10 % seiner Polizisten. Rund 780 Polizisten seien eingeschränkt dienstfähig. Im Polizei- und Vollzugsdienst blieben 473 Stellen unbesetzt. Auch die materielle Ausstattung sei teilweise unzureichend.
Außerdem forderte Jörg Henke den Aufbau einer Internetkontrolle und warb um Zustimmung für den Antrag der AfD.
Die Überweisung in den zuständigen Ausschuss und auch die Abstimmung über den Antrag scheiterte jeweils an den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen im Landtag.
„Wir brauchen eine umfassende Reform des Wahlrechts und Reduzierung der Wahlkreise!“
Der Gesetzentwurf der Landesregierung: „Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes“ wurde gemeinsam mit dem „Sechsten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes“, einem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beraten.
Stephan Brandner kam in dieser Debatte dreimal zu Wort. Der Gesetzentwurf befasste sich wiederholt mit der Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel, die nach dem Willen der Altparteien nach den Stimmanteilen bei vorhergehenden Wahlen aufgelistet sein sollten, nicht etwa nach alphabetischer Reihenfolge.
In einem weiteren Beitrag sprach Stephan Brandner über die geplante Änderung der Wahlkreise zu Landtagswahlen. Die neuen Zuschnitte der Wahlkreise 37 und 38 (Jena) waren im Hau-Ruck-Verfahren von der CDU beantragt und von den Koalitionsfraktionen abgesegnet worden. Begründet wurde dieses Vorgehen mit der Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen. Auch in anderen Regionen Thüringens haben sich die Einwohnerzahlen geändert, aber hier wurden die Wahlkreise nicht verändert. Der Auffassung der AfD, dass dieses Vorgehen nicht rechtmäßig sei, haben sich inzwischen auch der Landeswahlleiter und die Landtagsverwaltung angeschlossen.
Brandner warf der CDU vor, nur den Wahlkreis ihres Abgeordneten Mike Mohring im Blick gehabt zu haben und vermutete bei den Änderungsanträgen der Altparteienfraktionen Willkürmaßnahmen.
Er kündigte die Veranlassung einer verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes an. Brandner erläuterte, dass auch die AfD-Fraktion die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise in Thüringen von 44 auf 31 fordere. Dabei komme es der AfD auf Verkleinerung des Landtages an, die mit einer solchen Wahlkreisänderung einherginge.
Birgit Noll / Dr. Michael Henkel