„Das Rechtsvollzugsdefizit ist für jeden offensichtlich, der Augen hat zu sehen“
Die Aktuellen Stunden wurden in diesem Plenum vom Antrag der AfD-Fraktion zum Thema: „Kein Steuergeld für Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus“ eröffnet.
Corinna Herold (AfD) stellte zu Beginn ihrer Rede die möglichen rechtlichen Folgen für das Nichtzahlen von Zwangsgebühren für öffentlich-rechtliches Fernsehen den in Deutschland ausbleibenden rechtlichen Konsequenzen für tausendfache illegale Einreise gegenüber. Die Thüringer Landesregierung kümmere sich nicht darum, das bestehende Rechtsvollzugsdefizit zu beheben, sondern sie fördere den illegalen Aufenthalt in Thüringen, indem sie Abschiebungen nicht durchführe und kostenlose medizinische Versorgung fördere. Alle im Freistaat registrierten Asylsuchenden hätten demnach Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung auf Kosten der Steuerzahler.
Die Thüringer Sozialministerin Heike Werner (LINKE) unterstütze die medizinische Versorgung von Menschen, die sich illegal in Thüringen aufhalten, mit 230.000 € für das Modellprojekt „Verein anonymer Krankenschein Thüringen e.V.“ Jena. Damit leiste sie Beihilfe zu unrechtmäßigem, strafrechtlich zu verfolgendem Aufenthalt.
Astrid Rothe-Beinlich (GRÜNE) forderte nach der ideologisch motivierten Losung „Kein Mensch ist illegal“ eine Gesundheitsversorgung für alle und kritisierte das Ausländerrecht in Deutschland. Auch Sabine Berninger (LINKE) äußerte ihre Freude und Zufriedenheit über das endlich gestartete Modellprojekt des anonymen Krankenscheines.
Christian Herrgott (CDU) nannte dieses Modellprojekt „so absurd, dass man es kaum beschreiben kann“. Die Menschen könnten sich nicht den Pflichten entziehen, indem sie untertauchen, aber alle Rechte eines legalen Aufenthaltes in Deutschland in Anspruch nehmen würden. Unter den sich illegal in Thüringen aufhaltenden Menschen seien auch solche, die ihre Identität bewusst verschleiern, um Straftaten vorzubereiten und zu begehen.
„Wir fordern die Landes- und die Bundesregierung auf, langfristige Bestandsgarantien für die Opel-Produktion auszuhandeln“
Auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Aktuelle Stunde zum Thema: „Chancen und Risiken der geplanten Übernahme von Opel durch PSA: Arbeitsplätze in Eisenach sichern“ behandelt.
Björn Höcke (AfD) sah die 1.800 Arbeitsplätze in Eisenach in Gefahr, besonders wenn sich die Produktion auf nur noch ein Modell reduziere. Mit der Übernahme von Opel durch PSA Peugeot bekäme erstmals ein chinesischer Autohersteller durch die Hintertür Zugang zur deutschen Automobil-Hochtechnologie. An PSA seien in erheblichem Maße auch der französische Staat und ein staatlicher chinesischer Autokonzern beteiligt.
„Die rot-rot-grüne Landesregierung hat alles getan, um Thüringen zu isolieren, den Rechtsvollzug zu behindern und die Asylkrise zu verschärfen“
Als weitere Aktuelle Stunde hatte die CDU das Thema: „Die Asyl-und Flüchtlingspolitik der Landesregierung. Zwischenbilanz nach der Protokollerklärung Thüringens zum Thema anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Februar 2017“ beantragt.
Jörg Henke (AfD) bezeichnete die rot-rot-grüne Asylpolitik nach fast der Hälfte der Legislaturperiode als eine Bilanz des Schreckens und zählte die Beispiele ihrer Verweigerungshaltung auf. Zu den verheerenden politischen Symbolen der Landesregierung gehörten der Winterabschiebestopp und die „Inschallah“-Rede von Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) in Saalfeld.
„Fachlich umfassend ausgebildete Lehrer sind in der Lage, Wissen, Bildungsgehalte und Fertigkeiten zu vermitteln“
Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion: „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes“ wurde in der zweiten Beratung behandelt. Ziel dieses Gesetzes sollte es sein, die Vorbereitungszeit für alle Lehrämter auf 24 Monate festzulegen und damit die Qualität der Abschlüsse von Lehramtsanwärtern zu sichern.
Während Regierung und Regierungsfraktionen noch einmal plausibel zu machen versuchten, dass der praktische Teil der Grundschullehrerausbildung in Thüringen zunächst evaluiert werden müsse, verwies Wiebke Muhsal darauf, dass die Fakten auf dem Tisch lägen. Nach der letzten Novelle der Grundschullehrerausbildung erweist sich deren praktischer Teil mit de facto zwölf Monaten als viel zu kurz. Eine gründliche Ausbildung benötigt mehr Zeit, weshalb es sinnvoll ist, wieder zur ursprünglich vorgesehen Ausbildungszeit zurückzukehren. Insoweit unterstütze die AfD den Gesetzentwurf der CDU.
Muhsal kam auch noch einmal auf den Beitrag der Grünen-Abgeordneten Rothe-Beinlich vom Januarplenum zu sprechen. Rothe-Beinlich hatte damals erklärt, man müsse weg „vom Idealtyp […] eines möglichst umfassend fachlich ausgebildeten Fachlehrers bzw. einer Fachlehrerin, hin zu gut ausgebildeten, schülerorientierten Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern“. Muhsal warnte vor einer entsprechenden Bildungspolitik. Sie führe dazu, dass immer weniger Bildung und elementare Kenntnisse vermittelt würden. Dadurch blieben die Schüler unmündig. Unmündige Schüler aber würden anfällig für ideologische Indoktrination. Die bildungspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion erinnerte daran, dass Schule einen allgemeinbildenden Auftrag habe. „Schon jetzt haben wir […] Schwierigkeiten im Bereich der Schulbildung. Und diesen Schwierigkeiten werden wir nur begegnen können, wenn wir erstklassige Lehrer an die Schulen bringen, und nicht ideologisch verblendete Sozialarbeiter, die dann ‚Lernbegleiter‘ heißen sollen“.
Kritisch merkte Muhsal zum CDU-Entwurf an, dass auch er die Möglichkeit beinhalte, Schulpraktika der Lehramtsstudenten auf das Referendariat anzurechnen und so den praktischen Ausbildungsteil zu verkürzen. Diese Anrechnungsmöglichkeit müsse noch hinterfragt werden. Weil der Antrag aber eine Verbesserung der gegenwärtigen Lage bringen würde, stimme die AfD-Fraktion dem Entwurf zu.
„Die Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts an den öffentlichen Auftrag gebunden“
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Thüringer Gesetz zur Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum durch Sparkassen“ wurde ebenfalls in zweiter Beratung behandelt.
Stephan Brandner (AfD) forderte sofortige Gesetzesänderungen, um die voranschreitende Unterversorgung des ländlichen Raumes mit Finanzdienstleistungen und das Sterben der Sparkassen zu beenden. Er erinnerte auch an den öffentlichen Auftrag der Sparkassen mit dem entsprechenden Leistungskatalog.
Die Überweisungen in die Ausschüsse für Finanzen und Infrastruktur wurden mit der Mehrheit aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt. Die beantragte namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf endete ebenfalls mit der Ablehnung durch alle anderen Fraktionen.
„Auch die Opfer des totalitären Islamismus verdienen ein Andenken von Staats wegen“
Ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion war das „Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des islamistischen Terrorismus)“ in zweiter Beratung. Es zielt darauf ab, auch die Opfer des anwachsenden islamistischen Terrors in Deutschland in die Gedenkkultur unseres Landes einzubeziehen.
Auch in der zweiten Beratung dieses AfD-Gesetzentwurfes zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des islamistischen Terrorismus zeigten insbesondere die Regierungsfraktionen ihren Unwillen, sich inhaltlich mit der Position der AfD auseinanderzusetzen. Im Wesentlichen wurden von ihnen daher die Anwürfe wiederholt, die bereits in der ersten Beratung vorgebracht worden waren. AfD-Fraktionschef Björn Höcke griff die Bezichtigungen auf, die in der Debatte Ende Januar formuliert worden waren und bestärkte die Auffassung der AfD, dass man nicht nur der Opfer des Totalitarismus von links und rechts, sondern eben auch derjenigen des totalitären Islamismus gedenken müsse. Es gebe keine Opfer erster und zweiter Klasse. Ein entsprechender Gedenktag bringe nicht nur die Trauer und die Erinnerung zum Ausdruck, sondern habe auch darüber hinaus eine politisch-symbolische Aufgabe:
„Ein solcher Gedenktag“, so Höcke, „ist Symbol für die Verteidigungsbereitschaft der rechtsstaatlichen Demokratie; und zwar für eine Verteidigungsbereitschaft, die sich nicht einseitig nur auf eine Bedrohung richtet, sondern die alle Bedrohungen gleichermaßen im Blick hat. Und niemand, der bei Sinnen ist, wird leugnen, dass der terroristische Islamismus eine Bedrohung für unser Land darstellt“.
Sich diesem Zusammenhang zu stellen, bedeute auch, die Frage zu aufzuwerfen, wie der islamistische Terror mit dem Islam zusammenhänge. Dieser Frage waren alle anderen Redner aus dem Weg gegangen.
Marion Walsmann (CDU) sah weiterhin keine Begründung für den Antrag der AfD, warf ihr vor, dass es ihr nicht wirklich um die Opfer gehe und erging sich in Vermutungen.
Steffen Dittes (LINKE) meinte gar, dass die AfD seit dem 8. Mai 2016 nicht mehr im Landtag säße, wenn Gedenktage Teil der Prävention wären. Er warf der AfD vor, nicht das Gedenken an die Opfer im Blick zu haben, sondern dass sie diese instrumentalisiere und damit zur Entwürdigung der Opfer der Terroranschläge beitrage.
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der AfD können wir gemeinsam mehr Rentengerechtigkeit in Thüringen schaffen“
Der Debatte über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion über das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, (Gesetz zur Anpassung der Altersentschädigung der Abgeordneten)“ ging ein Klärungsversuch mit Hilfe der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages und einer kurzfristig einberufenen Sitzung des Justizausschusses voraus. Der Grund hierfür war der Beschluss über die Tagesordnung des Plenums, wonach am 22.02.2017 nach 18:30 Uhr wegen einer Folgeveranstaltung kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen werden sollte. Für diesen Abend hatte die Thüringer Handwerkskammer zum 25. Parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks eingeladen. Trotzdem wurde nach dem Aufruf dieses Gesetzentwurfes durch den Landtagspräsidenten und die Bestätigung durch alle Fraktionen außer der AfD dieser Tagesordnungspunkt noch behandelt, wodurch sich das Ende der Sitzung um mehr als zwei Stunden verschob.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion verstoße das System der Altersversorgung der Abgeordneten des Thüringer Landtages gegen die Verfassung, weil es nicht nur diejenige Versorgungslücke schließe, die den Abgeordneten aufgrund ihrer Parlamentstätigkeit entsteht, während der sie nicht in die Sozialversicherungssysteme einzahlen. Dagegen wäre eine verfassungsrechtlich zulässige Lösung zum Schließen dieser Versorgungslücke einzig die begrenzte Absicherung für den Zeitraum, in dem Abgeordnete ihren Beruf für die Parlamentstätigkeit aufgeben. Mit der von der AfD vorgeschlagenen Änderung gingen Einsparungen von mindestens 70 Prozent gegenüber der jetzt angewandten Regelung einher.
Björn Höcke verglich die wirtschaftliche Situation eines Großteiles der Rentner in unserem Land mit der der Abgeordneten und wies auf den wachsenden sozialen Sprengstoff der Situation hin.
Stephan Brandner stellte kritische Fragen, warum Abgeordnete des Thüringer Landtages nach sechs Jahren Parlamentstätigkeit bereits höhere Rentenansprüche erwerben, als Durchschnittsrentner in den östlichen Bundesländern nach jahrzehntelanger Einzahlung jemals erreichen könnten. Als weiteren Grund dafür, dass auch Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen müssten, nannte Brandner die Zahlung von versicherungsfremden Leistungen für sozial Benachteiligte. Er forderte, dass Abgeordnete nicht länger Privilegien auf Kosten der Steuerzahler in Anspruch nehmen dürften.
Die Überweisung des Gesetzentwurfes zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen für Haushalt und Finanzen, Soziales, Arbeit und Gesundheit, Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde mit den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Die Redner der Koalitionsfraktionen und der CDU bezeichneten den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wahlweise als „blanken Populismus“, „Klamauk“, „Schaufensterantrag“ und warfen der AfD vor, eine Neiddebatte zu schüren. Astrid Rothe-Beinlich (GRÜNE) setzte große Erwartungen in eine geplante Arbeitsgruppe zur Reform des Abgeordnetenrechtes und der Besoldungsregelung.
Der Parlamentarische Abend des Thüringer Handwerks konnte wegen der Fortsetzung des Plenums nicht mehr stattfinden.
„Die wohnortnahe Versorgung von der Vorsorge über die Geburtsbegleitung bis zur Nachsorge muss sichergestellt sein“
Der zweite Plenumstag begann mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Runder Tisch, Geburt und Familie‘ – Hebammen in Thüringen unterstützen“. Dazu wurden die Alternativanträge der AfD-Fraktion „Hebammen entlasten – Versorgung in Thüringen sicherstellen“ sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig sicherstellen“ und ein weiterer Änderungsantrag der CDU beraten.
Wie bereits die CDU-Abgeordnete Beate Meißner kritisierte, beschäftige die Problematik der Unterstützung der Hebammen den Landtag bereits längere Zeit, habe aber bisher keinerlei greifbare Ergebnisse erbracht. Nach einer mehr als einjährigen Ausschussberatung folgte die Einberufung eines Runden Tisches und es blieb bei unverbindlichen Lösungsvorschlägen.
Corinna Herold schloss sich dieser Bewertung an und meinte, dass ein Runder Tisch und Gespräche mit allen Betroffenen nur ein Anfang sein könnten, dem schnellstens Taten folgen müssten. Neben einer Entlastung bei den Haftpflichtbeiträgen müssten die Ausbildungskapazitäten ausgebaut werden. Namens der AfD-Fraktion schlug sie vor, dazu schnellstmöglich einen Fonds ins Leben zu rufen.
„Im Bund, wo sie etwas ändern könnte, setzt die CDU weiter auf den Windkraftausbau“
Mit dem Antrag der CDU-Fraktion: „Windenergieausbau in Thüringen – Landesplanungsrecht konsequent anwenden – neues Bundesrecht initiieren“ wurde das Plenum fortgesetzt.
Olaf Kießling (AfD) kritisierte die Windenergie als eine der schlechtesten Arten, Energie zu gewinnen, da diese am meisten am Bedarf vorbei erzeugt werde und damit das Stromnetz überlaste. Außerdem sei sie umweltschädlich, weil sie geschützte Vogelarten und Fledermäuse vernichte und maßgeblich die sozial ungerechte EEG-Umlage in die Höhe treibe. Zwar enthalte der CDU-Antrag die Botschaft, den Aufbau von Windkraftanlagen drosseln zu wollen, aber mit diesem Antrag könne die CDU das Problem gar nicht lösen, weil es in der Zuständigkeit des Bundes liege. Auch nach diesem Antrag könnten weiterhin Windkraftanlagen gebaut werden, wenn auch in einem gedrosselten Tempo. Damit sei die CDU Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
„Die Einführung der Gesundheitskarte für Migranten ist das ideologische Prestigeprojekt der Landesregierung“
Der nächste Antrag der AfD-Fraktion hatte zum Thema: „Einführung der Gesundheitskarte in Thüringen für Asylbewerber sofort aussetzen – Medizinische Versorgung der Asylbewerber in internationalen Ambulanzen sicherstellen“ in einer Neufassung.
Damit wurde die Landesregierung aufgefordert, die mit Beginn dieses Jahres begonnene Ausgabe der Gesundheitskarte an Asylbewerber sofort auszusetzen. Mit der Einführung der Gesundheitskarte gingen sowohl für die Steuer- als auch für die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenkassen unzumutbare finanzielle Belastungen einher. Stattdessen sei bis zur endgültigen Klärung des Status – und damit des Leistungsanspruches nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – die medizinische Versorgung in einzurichtenden internationalen Ambulanzen zu gewährleisten, die nicht nur den besonderen medizinischen Ansprüchen der Migranten und Asylbewerber, sondern auch den kommunikativen und interkulturellen Herausforderungen gerecht würden.
In der Antragsbegründung kritisierte Corinna Herold, dass die Landesregierung die mit der Gesundheitskarte einhergehenden Kosten nicht einmal beziffern könne. Außerdem sei deren Nutzung ungerecht und unfair. Herold erläuterte, dass „Menschen, die schon länger hier leben“ nur nach einer umfassenden Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse von der Zuzahlung zu medizinischen Leistungen und Medikamenten befreit werden könnten, nicht so bei den Migranten. Die Landesregierung hafte unbeschränkt für dieses teure und bürokratische Modell, das zusätzlich noch falsche Anreize schaffe.
In der Diskussion zum Antrag erklärte Corinna Herold, dass mit der bisherigen Praxis der Behandlungsscheine ein Mindestmaß an Kontrolle über die gewährten medizinischen Leistungen möglich sei, was mit der Gesundheitskarte nicht mehr zutrifft.
Migrations- und Justizminister Dieter Lauinger (GRÜNE) legte dar, dass alle am Prozess Beteiligten aus dem Gesundheitswesen und den Kommunen die Einführung der Gesundheitskarte begrüßten und dafür dankbar seien. Er erklärte, dass die Kosten für die medizinische Behandlung der Migranten und die Verwaltungskosten nicht von den Krankenkassen, sondern vom Land Thüringen getragen würden.
Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
„Das Wissen über den Anteil der Kinder, die auf längere Sicht einen Unterricht in Deutsch als Zweitsprache brauchen, ist die Grundvoraussetzung für den Bedarf an Lehrern“
Mit „Zukunft der befristet eingestellten Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache im Thüringer Schuldienst“ war der nächste Antrag der CDU-Fraktion überschrieben. Dazu hatte die AfD-Fraktion den Alternativantrag: „Bedarfe ermitteln – Sachgrundbefristung der Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache prüfen und gegebenenfalls umsetzen“ vorgelegt. Im Gegensatz zum Antrag der CDU forderte die AfD, dass Asylverfahren künftig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden müssen und schulpflichtige Kinder nur dann eingeschult werden, wenn ihr Aufenthalt dauerhaft angelegt ist. Auf dieser Basis müsse eine bedarfsgerechte Beschäftigung von ausreichend Lehrern für Deutsch als Zweitsprache gewährleistet werden. Dementsprechend forderte Wiebke Muhsal die Landesregierung auf, vor der Entscheidung über die Einstellung weiterer Lehrer für Deutsch als Zweitsprache den Aufenthaltsstatus der betreffenden Kinder zu ermitteln und danach den Bedarf zu klären. Es sei weder im Sinne des Kindes noch in dem unseres Landes, wenn ein Kind am Schulunterricht teilnehme, während das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und dieses Kind unter Umständen Deutschland wieder verlassen muss. An die CDU-Fraktion gerichtet sagte Muhsal, dass deren Antrag wie der verschämte Versuch wirke, vom eigentlichen Verursacher dieser Situation an deutschen Schulen abzulenken, nämlich der von Angela Merkel geführten Bundesregierung und ihrer unkontrollierten Massenzuwanderung.
„Politische Gewalt gehört geächtet, egal von wem sie ausgeht“
Im Folgenden wurden die Anträge der AfD-Fraktion: „Für Recht, Freiheit und Sicherheit: Gegen alle Spielarten des politischen und religiösen Extremismus vorgehen“ und „Politische Gewalt ächten – Extremismus bekämpfen“ zusammengefasst und gemeinsam beraten. Mit diesen Anträgen wurde die Thüringer Landesregierung aufgefordert, eine Staatsanwaltschaft mit dem Schwerpunkt Staatsschutzdelikte einzurichten, auf dem Landesgebiet Thüringens tätige links- und rechtsextremistische sowie islamistische Vereine zu verbieten und sich für ein solches Verbot auch auf Bundesebene einzusetzen. Weiterhin solle der Landtag feststellen, dass alle Arten des politischen und religiösen Extremismus die freiheitliche Grundordnung in Frage stellten und bekämpft werden müssten und dass alle Formen der Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung zu verurteilen seien.
In seiner Antragsbegründung äußerte sich Jörg Henke besorgt über den Anstieg der links- wie rechtsextremistischen Gewaltdelikte und die Zunahme der Razzien aufgrund von Islamismusverdacht. Nur Ideologen könnten behaupten, dass ein Extremismus irgendwie besser, humaner oder wertvoller wäre als ein anderer.
In seinem Diskussionsbeitrag ging Björn Höcke auf die Mitgliedschaft von Abgeordneten des Thüringer Landtags in extremistischen Vereinigungen ein. Namentlich nannte Höcke den LINKE-Abgeordneten Christian Schaft, der der „Roten Hilfe“ angehöre, die seit 2015 vom Verfassungsschutzbericht als Unterstützer von Linksextremisten erwähnt werde. Ebenso sprach Björn Höcke von Katharina König – ebenfalls DIE LINKE -, die die Polizeieinsätze am Rande von Thügida-Demonstrationen kritisiert hätte. Trotz der Aufforderung durch den Landtagspräsidenten, sich nicht namentlich mit Abgeordneten zu beschäftigen, trug der AfD-Fraktionsvorsitzende weitere konkrete Beispiele vor, die im Fokus des Verfassungsschutzes stünden. Zur Gefahr des islamistischen Extremismus kritisierte Björn Höcke, dass die Landesregierung keine Informationen über die Anzahl der Salafisten und Gefährder im Freistaat hätte.
Stephan Brandner setzte sich besonders mit dem Anstieg der linksextremistischen Straftaten und den durch sie verursachten Körperverletzungen bei Polizisten und Sachschaden von über 100.000 € im Jahre 2015 auseinander. Die im Rahmen des Förderprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderten Gegendemonstrationen entsprächen demnach der Beihilfe zu Straftaten.
Für den Eklat des Tages sorgte der Minister und Chef der Thüringer Staatskanzlei Prof. Dr. Benjamin Hoff, der als Reaktion auf die Rede von Stephan Brandner verkündete: „Der Abgeordnete Brandner hat in seiner Rede mehrfach mich als linksextrem bezeichnet. Dafür bekam er keinen Ordnungsruf, völlig richtig, ich trage diesen Ehrentitel von Herrn Brandner mit Stolz.“
Beide AfD-Anträge wurden mit den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
„Wer selbst die Maghreb-Staaten für unsicher erklärt, lädt fast die ganze Welt nach Deutschland ein, hier über einen Asylantrag einzuwandern“
Zum folgenden Antrag der CDU: „Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten“ stellte die AfD-Fraktion den Alternativantrag: „Unsichere Herkunftsstaaten bestimmen – Gefahr einer ungebremsten Masseneinwanderung über das Asylrecht verhindern.“
Während die CDU-Fraktion die Landesregierung aufforderte, sich im Bundesrat für die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzusetzen, regte die AfD-Fraktion an, die Liste von unsicheren Herkunftsstaat laufend zu aktualisieren und als sichere Herkunftsstaaten alle diejenigen Staaten gelten zu lassen, die nicht auf dieser Liste verzeichnet sind.
Thomas Rudy (AfD) befasste sich in seiner Rede mit den Erkenntnissen der Sach- und Rechtslage in den Maghreb-Staaten und zitierte diese aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Anerkennungsverfahren. Vermutlich sei es sicherer, in Tunesien oder Marokko über einen Bahnhofsvorplatz zu gehen als in Köln am Silvesterabend, meinte Rudy. Mit ihrem Antrag werbe die AfD-Fraktion für eine Umkehr der Rechtslage. Nur ein solcher Systemwechsel schütze unser Land vor der rot-grünen Blockadepolitik und den katastrophalen Auswirkungen für unsere innere Sicherheit.
„Was wir nicht brauchen, ist eine weitere Studie zu Suchtfolgen“
Der dritte und letzte Tag dieses Plenums begann mit dem CDU-Antrag: „Drogenabhängige Schwangere und Mütter in Thüringen“ sowie dem Alternativantrag der AfD: „Drogenkriminalität bekämpfen – Suchthilfe für Schwangere und Familien in Thüringen ausbauen“. Die CDU forderte die Landesregierung auf, über die Gesundheitsschäden bei Müttern und ihren Kindern durch Drogenkonsum zu berichten und ein Konzept vorzulegen, mit dem durch Prävention und Aufklärung die Zahl der Frauen, die in der Schwangerschaft Drogen konsumieren, verringert werden kann.
Der AfD-Antrag ging noch einen Schritt weiter und forderte zusätzlich die gezielte Bekämpfung der Herstellung, des Importes und der Verbreitung von Drogen. Corinna Herold wies mit aller Deutlichkeit auf die Wichtigkeit dieses Themas hin. Obwohl sie die Ablehnung des AfD-Antrages erwarte, sicherte Herold die sachliche Mitarbeit bei der Bearbeitung der Problematik im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu. Sie forderte eine Betreuung der betroffenen Frauen und ihrer hilflosen Kinder auf drei Säulen: die medizinische und psychologische Begleitung und Therapie in der Schwangerschaft bei Verdacht auf Drogenkonsum, Information und Aufklärung sowie ein Verbot gefährlicher illegaler Drogen und die Bekämpfung des Drogenhandels.
„Mit der Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes wollen wir mehr Freiheit für alle, auch für die Familien“
Auch der nächste Antrag kam von der CDU: „Möglichkeiten des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes nutzen – Flexible Rahmenbedingungen schaffen“, er wurde in einer gemeinsamen Debatte mit dem Alternativantrag der AfD: „Thüringer Ladenöffnungsgesetz reformieren“ beraten.
Etwas verwirrend für die Zuhörer begann Björn Höcke seine Rede mit der Zustimmung zum bestehenden Ladenöffnungsgesetz. Sehr deutlich zeigte er auf, wie die CDU mit ihrem Antrag ihre eigenen Positionen zum Ladenöffnungsgesetz geändert und Positionen der AfD übernommen hat. Die AfD hatte bereits in einer Landtagssitzung im Herbst 2016 mit einem Antrag die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten an Wochenend- und Feiertagen für kleine Betriebe wie zum Beispiel Bäckereien und Blumenläden gefordert, um bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Tankstellen, die diese Produkte auch anbieten, zu beseitigen.
Die Überweisung der beiden Anträge zur Bearbeitung in den zuständigen Ausschüssen kam nicht zustande, weil die Stimmen der CDU und der AfD nicht gegen die Mehrheit aus den Koalitionsfraktionen ausreichten.
Birgit Noll / Dr. Michael Henkel