„Der Staat hat die Pflicht, das Recht und die Mittel, um für ein grundlegend sicheres Leben zu sorgen!“

Unmittelbar vor der planmäßigen Landtagssitzung im Januar 2017 wurde das von der CDU beantragte Sonderplenum „Zur Lage der inneren Sicherheit in Thüringen, Stärkung der Sicherheitsbehörden im Freistaat“ durchgeführt. Dazu hatte die AfD-Fraktion den Alternativantrag: „Thüringen schützen – Heimat verteidigen: Terrorismus und Kriminalität bekämpfen, Polizei und Justiz stärken“ eingereicht. Im Antrag der CDU wurde die Landesregierung vor allem aufgefordert, den Landtag über die Sicherheitslage im Freistaat umfassend zu unterrichten und ein Sofortprogramm zur Stärkung der Polizei mit dem primären Ziel zu erarbeiten, dem gestiegenen Bedarf an Vollzugsbeamten gerecht zu werden. Im Antrag der AfD-Fraktion ging es um die Einschätzung der Landesregierung zur aktuellen Bedrohungslage und um Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Freistaat, insbesondere um den Schutz vor Terrorakten.

Die ersten Minuten seiner Antragsbegründung nutzte der CDU-Abgeordnete Wolfgang Fiedler aber nicht für das angekündigte Thema, sondern für Vorwürfe und Anschuldigungen gegen den AfD-Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wegen dessen Rede in Dresden. Fiedler forderte Höcke auf, „sich abgrundtief zu schämen und sich zu fragen, ob er noch mit einem Fuß auf dem Boden unserer Verfassung stehe“. Auch nach der Aufforderung durch den Landtagspräsidenten Christian Carius (CDU), ab sofort zum Thema des Antrages zu sprechen, ließ Wolfgang Fiedler nicht von der „Sache“ Höcke ab, „weil diese auch zur inneren Sicherheit gehöre“.

Jörg Henke (AfD) dankte der Polizei dafür, dass in der vergangenen Woche eine größere Einbruchsserie aufgedeckt wurde. Eine zunehmende Anzahl der Bürger sehe das sichere Leben in Deutschland bedroht, was nach der von Henke zitierten Studie des Allensbach-Institutes auch mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen zusammenhänge. Besonders Frauen fühlten sich zunehmend bedroht.

In der anschließenden Debatte ging Björn Höcke (AfD) auch auf die Anschuldigungen von Wolfgang Fiedler ein. Der Ausgangspunkt des Skandals um die Dresdner Rede von Björn Höcke sei die Falschmeldung der Deutschen Presseagentur (DPA) gewesen. Nach seiner Aussage wollte Höcke lediglich darauf hinweisen, dass unsere Erinnerungskultur auch die guten Seiten unserer Geschichte umfassen müsse. Bezogen auf die Sicherheitslage in Thüringen verwahrte sich der Fraktionsvorsitzende gegen den Vorwurf der Stimmungsmache. Er verwies auf die offiziellen Zahlen der Kriminalstatistik. Höcke bekräftigte die Schwerpunkte des AfD-Antrages zur Verbesserung der Sicherheitslage, die darin bestünden, eine wirkliche Strategie für die Polizei zu erarbeiten, der Identitätsverschleierungen bei Zuwanderern Herr zu werden und das sogenannte Neuköllner Modell zur Bekämpfung von Jugendkriminalität auch in Thüringen umzusetzen. Letzteres hat zum Inhalt, dass jugendliche Straftäter schnell und konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.

Da anderen Abgeordneten die Beurteilung von Björn Höckes Dresdner Rede im Plenum gestattet wurde, nahm auch Stephan Brandner (AfD) trotz Protestes durch das Landtagspräsidium dazu Stellung.

Die von der CDU und auch von der AfD jeweils zu ihren Anträgen beantragte namentliche Abstimmung änderte nichts an der Ablehnung durch die Mehrheiten der Koalitionsfraktionen.

Einige Minuten vor Beginn der regulären Plenarsitzung versammelten sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der CDU in vertrauter Einigkeit im Plenarsaal, um mit Plakaten das Berliner Holocaust-Mahnmal symbolisch darzustellen. Die AfD-Fraktion war über diese Aktion nicht informiert.

Denkmalaktion

Foto: AfD-Fraktion

„Mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses wurde ein bewährtes und weltweit bewundertes Bildungssystem ohne Not auf den Kopf gestellt“

Das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes“ war ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Im Jahr 2008 hatte die seinerzeitige CDU-Regierung mit einer Gesetzesnovelle den praktischen Teil der Grundschullehrerausbildung auf 18 Monate verkürzt. Durch die Möglichkeit, während des Studiums absolvierte Praktika anrechnen lassen zu können, verkürzt sich diese Zeit nun tatsächlich auf zwölf Monate, die aufgrund von Ferienzeiten oder Feiertagen noch nicht einmal voll zur Verfügung stehen. Die CDU möchte mit dem Gesetzentwurf die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes wieder rückgängig machen. Anstatt gleich zu handeln, will die Landesregierung dagegen erst eine Evaluation durchführen lassen und deren Ergebnisse abwarten. Dabei liegt auf der Hand, dass eine so kurze praktische Ausbildungszeit nicht ausreicht. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen eine solche Verkürzung bereits rückgängig gemacht.

Wiebke Muhsal (AfD) stellte fest, dass der Gesetzentwurf der CDU in der Sache richtig sei, verwies aber auch darauf, dass die heutige Lage seinerzeit durch die Union erst herbeigeführt wurde. Außerdem zeigte sie den Zusammenhang des Umbaus der Lehrerausbildung mit den sog. Bologna-Reformen an den Universitäten auf: Mit deren Umsetzung, so Muhsal, „wurde ein bewährtes und weltweit bewundertes Bildungs- und Ausbildungssystem ohne Not auf den Kopf gestellt“. Gegen eine derartige Politik gelte es, das Bewährte auch in der Bildungspolitik zu bewahren.

„Ein Glück, dass Thüringen einen Verfassungsgerichtshof hat, der seine ihm nach dem Gesetz zustehende Unabhängigkeit lebt“

Der zweite Plenumstag begann mit der Debatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung: „Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes“. Nach den Maßgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sind das Landeswahlrecht und das Kommunalwahlrecht bzgl. der Reihenfolge der Auflistung der Parteien auf dem Wahlzettel zu prüfen und anzupassen. Stephan Brandner forderte, nach demokratischen Grundsätzen zu handeln und alle Parteien, die zu einer Landtags- bzw. Kommunalwahl antreten, unabhängig von deren bisher erzielten Wahlergebnissen in alphabetischer Reihenfolge aufzulisten.

Die AfD-Fraktion stimmte der Überweisung des Entwurfes in den Bildungsausschuss zu.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Justizausschuss überwiesen.

„Die Sparkassen können ihren öffentlichen Auftrag auf dem Land kaum noch erfüllen“

Die AfD legte den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum durch Sparkassen“ vor. In seiner Begründung des Gesetzentwurfes kritisierte Stefan Möller (AfD), dass die Zahl der Sparkassen und Servicestellen in Thüringen innerhalb von 15 Jahren fast halbiert wurde und dass davon besonders der ländliche Raum betroffen ist. Er plädierte dafür, den ländlichen Raum als Heimat für junge Menschen, Familien und ältere Menschen attraktiver zu machen. Dazu gehöre eine angemessene Infrastruktur inkl. der Versorgung mit Bargeld und Finanzdienstleistungen. Der Gesetzentwurf der AfD sei auf die Erhaltung des Filialnetzes der Sparkassen in der Fläche gerichtet.

In der Debatte zum Gesetzentwurf kritisierte Stephan Brandner die übereinstimmende Haltung der Koalitionsfraktionen und der CDU, die sich wiederum gegen einen vernünftigen Vorschlag der AfD aussprachen. Brandner vermutete, dass sich die anderen Fraktionen mit dem Gesetzentwurf inhaltlich gar nicht befasst hätten. Die Sparkassen müssten entsprechend ihrem öffentlichen Auftrag dem Gemeinwohl dienen, so Brandner weiter. Die AfD fordere mit ihrem Entwurf, dass die Versorgung mit Finanzdienstleistungen Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge werden müsse. Dazu sollten die Sparkassen neue Modelle und Kooperationen finden, um ihrem Auftrag unter den veränderten Bedingungen des Finanzwesens gerecht werden zu können.

Wie von Stefan Möller bereits vorgezeichnet, widersetzten sich alle anderen Fraktionen im Landtag dem Diskussionsprozess zum Gesetzentwurf der AfD, indem sie alle in der abschließenden Abstimmung die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse ablehnten.

„Die AfD ist nicht bereit, angesichts des Schreckens, den der islamistische Terror verbreitet, mit den Schultern zu zucken und zur Tagesordnung überzugehen.“

Ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion war das „Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes“ (Gesetz zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des islamistischen Terrorismus). Dieser Entwurf der AfD-Fraktion will der Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern terroristischer Anschläge entgegenwirken, wie sie vor allem im verfehlten politischen Umgang mit dem Terroranschlag am 19. Dezember 2016 in Berlin erkennbar geworden ist. Stephan Brandner führte zur Begründung des Gesetzentwurfes aus: „Während die Menschen in Deutschland vielfach ihre Erschütterung über dieses barbarische Attentat und ihre Anteilnahme mit den Opfern zum Ausdruck brachten, versuchte man von regierungsoffizieller, parlamentarischer und Einheitsmedienseite, möglichst rasch zur Tagesordnung überzugehen. Erst durch den Aufschrei von Hinterbliebenen des Anschlags und auf öffentlichen Druck hin konnten sich das Berliner Abgeordnetenhaus und der Bundestag zu einer Geste der Anteilnahme durchringen. Die AfD-Fraktion hält einen derartigen Umgang mit den Ereignissen und der ganzen Problematik für nicht angemessen“.

Daher solle ein Gedenktag auch für die Opfer des islamistischen Terrors eingeführt werden. Auch wenn die Fraktion einer Gedenktaginflation skeptisch gegenüberstehe, legte die inzwischen eingetretene Situation nahe, dem 8. Mai und dem 17. Juni einen weiteren Gedenktag zur Seite zu stellen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, griff diese Begründung auf und ging auf die Frage ein, was hinter dem Wunsch der Regierungsvertreter in Berlin und anderswo stehe, nach den barbarischen Attentaten des vergangenen Jahres möglichst rasch zur Tagesordnung überzugehen. Möller konstatierte: „Das Versagen in der Frage des öffentlichen Umgangs mit dem islamistischen Terrorismus und seinen Opfern ist auch Folge des Unvermögens, sich mit dem Islam kritisch auseinanderzusetzen. Unsere Offiziellen wissen sehr gut, dass die Frage des islamistischen Terrors auch die Frage danach mit sich bringt, wie wir es mit dem Islam halten wollen“.

Möller weiter: „Wenn die Staatsdoktrin von Merkel […] bis Ramelow heute lautet, dass der Islam eine gute Sache ist, dann wird dieses Bild natürlich durch Terrorakte gestört, die ihrerseits ausdrücklich unter Berufung auf die Lehren des Islam erfolgen“. Hier liege die Wurzel für die Unfähigkeit, staatsoffiziell angemessen um die Opfer zu trauern. Tatsächlich bedeute der islamistische Terrorismus eine neue totalitäre Bedrohung, der mit Klarheit und Standhaftigkeit entgegengetreten werden müsse. Hierfür könne ein Gedenktag für die Opfer jener Taten einen Beitrag leisten, mit dem zum Ausdruck gebracht werde, dass wir uns der Bedrohung stellen und uns der ideologischen Gewalt nicht beugen: „Die AfD steht dafür, dass wir weder hier in Thüringen noch anderswo solche Taten tolerieren. Die AfD ist nicht bereit, angesichts des Schreckens mit den Schultern zu zucken und zur Tagesordnung überzugehen. Vielmehr möchten wir bekräftigt sehen, dass die Betroffenen, dass die Angehörigen der Opfer, nicht alleine stehen. Wir trauern mit den Betroffenen und stehen ihnen solidarisch zur Seite. Und dem wollen wir Ausdruck verleihen durch die Einführung eines entsprechenden Gedenktages“ bekräftigte Möller am Ende seines Beitrages.

Die Abgeordnete Walsmann von der CDU setzte sich sachlich mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auseinander. Sie wies ihn unter Hinweis darauf, dass es mit dem Volkstrauertag einen allgemeinen Gedenktag für die Opfer von Gewalttaten gebe, für ihre Fraktion zurück. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen kamen einmal mehr über Beschimpfungen, Verdrehungen und Unterstellungen gegenüber der AfD nicht hinaus, wobei die Beiträge – vom Präsidium nicht beanstandet – teilweise weit vom Thema abschweiften.

„Der Antrag der AfD zielt darauf ab, die Kranken und Sterbenden in vertrauter Umgebung zu Hause optimal versorgen zu lassen.“

Zu dem Antrag der CDU-Fraktion: „Die Würde von Schwerstkranken und Sterbenden achten – Hospiz‑ und Palliativversorgung in Thüringen ausbauen“ hatte die AfD-Fraktion den Alternativantrag: „Palliativ- und Hospizversorgung in Thüringen stärken“ eingebracht. Corinna Herold (AfD) kritisierte, dass dieses Thema schon seit längerer Zeit in der Debatte auftauchte, bisher aber kaum sichtbare Ergebnisse vorlägen. Nach ihrer Wahrnehmung sei die Bedarfsanalyse das Kernstück der interfraktionären Zusammenarbeit zwischen der CDU und den linksgrünen Koalitionsfraktionen, aber sie vermisse konkrete Maßnahmen.

Zur Einsetzung der Enquete-Kommission „Auseinandersetzung mit Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung in Thüringen“, einem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wurde die Debatte der Plenarsitzung aus dem Dezember 2016 weitergeführt. Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion: „Keine Bekämpfung bürgerlicher Meinungen unter dem Vorwand der Rassismusbekämpfung“ hatte weiterhin Bestand. Da inzwischen ein Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion gefunden wurde, zog die CDU ihren Alternativantrag zurück und unterstützte den gemeinsamen Antrag. Nach Aussage von Christian Tischer (CDU) wurde im Antrag auf die Begriffe Linksextremismus, Rechtsextremismus und islamistischer Extremismus vollständig verzichtet, weil DIE LINKE die Verwendung des Extremismusbegriffes grundsätzlich ablehnte.

Erwartungsgemäß wurde dem gemeinsamen Antrag mehrheitlich zugestimmt und der Entschließungsantrag der AfD abgelehnt.

„Wir halten Genossenschaften auch für eine gute Rechtsform, aber warum sollen diese zusätzlich mit Fördermitteln bedacht werden?“

Die „Initiative zur verbesserten Unterstützung von Genossenschaften und anderer Formen des solidarischen und demokratischen Wirtschaftens“ war ein Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Olaf Kießling (AfD) legte dar, dass die Bürger nicht verstehen würden, warum eine wirtschaftliche Rechtsform zusätzlich gefördert werden sollte, andere hingegen nicht. Kießling vermutete „eine weitere bürokratische Welle, die auf den Freistaat Thüringen zurollt“. Im Gegensatz zu diesem Antrag sollten doch eher die Fähigkeiten der Gründer bzw. der Geschäftszweck ausschlaggebend für eine Förderung sein, so der AfD-Abgeordnete.

„Die Kommunen sind die Leidtragenden des Sonderprogrammes für den Familiennachzug“

Der nächste Antrag der AfD-Fraktion lautete: „Familiennachzug von syrischen Flüchtlingen: Thüringer Sonderweg beenden, Zuzug wirksam begrenzen“. Thüringen ist eines von fünf Bundesländern, die die Sonderprogramme für den Nachzug von Familienangehörigen syrischer Flüchtlinge verlängert haben. Jörg Henke legte dar, dass die rot-rot-grüne Landesregierung Realitäten, wie den vereinbarten Waffenstillstand in Syrien oder die 2016 erfolgte Verdopplung des Familiennachzuges – bzw. eine Verdreifachung bei den Syrern und Irakern − nicht zur Kenntnis nehme. Er widersprach den Aussagen der Redner aus den anderen Fraktionen und legte dar, dass diese Sonderregelung sehr wohl eine große Auswirkung auf die kommunale Familie, also die Städte, Gemeinden und Landkreise in Thüringen, habe. Die Thüringer Kommunen hätten sich auf den Familiennachzug von Tausenden Personen einzurichten. Sie seien damit die Leidtragenden dieser Sonderregelung und hätten gegen knappen Wohnraum und steigende Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu kämpfen.

Obwohl die CDU-Fraktion dem ersten Teil des Antrages über die Berichterstattung der Landesregierung zustimmte, wurde der gesamte Antrag mehrheitlich abgelehnt.

„Durch das Zusammenstreichen des Thüringer Berufsschulnetzes schwächt Rot-Rot-Grün die Thüringer Wirtschaft und vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen“

Mit dem Antrag der AfD-Fraktion: „Schüler- und Auszubildendenfahrkarte endlich einführen“ wurde das Plenum fortgesetzt. Bereits vor zwei Jahren reichte die CDU-Fraktion einen Antrag zur Einführung einer Schüler- und Auszubildendenfahrkarte ein, der in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden war. Obwohl nun endlich gehandelt werden müsste, wurde der Antrag der AfD von den anderen Fraktionen als überflüssig erklärt und selbstredend abgelehnt. Wie Wiebke Muhsal (AfD) sagte, läge zwar ein Beschluss des Landtages darüber vor, „dass die Landesregierung zeitnah ein Konzept zur schrittweisen Einführung eines vergünstigten langfristig thüringenweit einheitlichen Schüler- und Auszubildendenticket entwickeln und dem Landtag vorlegen möge“. Termine oder einen Zeitplan dafür gäbe es aber nicht. Die AfD-Fraktion möchte die Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung verbessern und dazu gehöre zweifellos eine kostengünstige Streckenfahrkarte, so Muhsal. Mit diesem Antrag forderte die AfD die Landesregierung auf, jetzt endlich ihrer Arbeit nachzukommen.

Stephan Brandner erläuterte den Antrag mit der dazugehörenden Begründung, um Missverständnisse und Widersprüche aufzuklären und stellte Vergleiche zur vergünstigten Fahrkarte der Abgeordneten her.

Trotz der beantragten namentlichen Abstimmung wurde der AfD-Antrag von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

„Wohnungseinbrüche sind kein Kavaliersdelikt“

Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion folgte: „Wohnungseinbrüchen wirksam entgegentreten − Eigentum schützen“. Dazu hatte die CDU den Alternativantrag: „Einbruchskriminalität entschieden bekämpfen − präventive Maßnahmen ausbauen, Aufklärungsquote verbessern“ gestellt. Im Namen der AfD-Fraktion begründete Jörg Henke den AfD-Antrag. Obwohl dieser im Plenum bereits mehrfach verschoben worden sei, sei er nach wie vor aktuell und für die Bürger von besonderer Wichtigkeit.

In der Debatte erläuterte Henke anhand von aktuellen Daten die Entwicklung der Deliktanzahl und der Aufklärungsquote. Danach kämen auf 100 Einbrüche etwa zwei bis drei Verurteilungen. Über den materiellen Verlust hinaus hätten Wohnungseinbrüche weitere gravierende Folgen für die Betroffenen. Deshalb forderte die AfD in ihrem Antrag eine bessere Ausstattung und damit Befähigung der Polizei zur Aufklärung dieser Straftaten sowie eine umfassende Prävention.

Es bleibt anzumerken, dass der Antrag der AfD-Fraktion von allen Fraktionen abgelehnt wurde. Auch der Alternativantrag der CDU erhielt keine Mehrheit.

„Von den 26.563 Langzeitarbeitslosen in Thüringen förderte die Landesregierung 12“

Auf Verlangen der CDU-Fraktion folgte die Unterrichtung durch den Landtagspräsidenten: „Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Thüringen“. Kritisch betrachtete Stefan Möller die Daten und Fakten über die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Thüringen. Obwohl das Bruttoinlandsprodukt in Thüringen von 2009 bis 2014 gestiegen ist, gehörte es zu den geringsten in Deutschland. Gleichzeitig sei die Zahl der Unternehmen in Thüringen von 89.066 auf 87.834 deutlich gesunken. Betroffen davon seien vor allem Kleinunternehmer; etwa 528 Handwerksunternehmen konnten ihre Arbeit nicht weiterführen. Das im Jahre 2010 eingeführte Landesarbeitsprogramm habe seit dieser Zeit mehr als 11 Millionen Euro Steuermittel verschlungen. Mit dem Programm wurden jährlich mehr als 3.000 Personen gefördert. Trotz dieser gigantischen Summen konnten von 2010 bis 2014 lediglich 2.070 Personen von insgesamt 16.948 in eine unbefristete Beschäftigung gelangen. Seit der Neuauflage des Landesarbeitsmarktprogrammes unter Rot-Rot-Grün im Oktober 2015 wurden 1.243 Menschen in Projekten betreut. Der allergrößte Teil davon, nämlich 98,9 % bzw. 1.229, sind Flüchtlinge. Nur zwölf Teilnehmer waren Langzeitarbeitslose und zwei Teilnehmer Menschen mit Behinderungen. Profitieren würde letztlich nur die von Rot-Rot-Grün geförderte Sozialindustrie. Das sei keine Arbeitsmarktpolitik, sondern rot-rot-grüne Klientelpolitik, so Möller.

Gegen Ende dieses Plenums wurden die Aktuellen Stunden aufgerufen.

„Zu entscheiden ist über die Methode ‚Mao Zedong‘ oder die Methode ‚Erich Honecker‘“

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lautete: „Bundeseinheitliche Netznutzungsentgelte einführen − Entlastung für Thüringer Stromkundinnen und Stromkunden“. Stefan Möller bezeichnete diese Forderung als realitätsblind und verwies auf die unterschiedlichen Kostenstrukturen der verschiedenen Netzbetreiber. Die Grünen selbst hätten in Thüringen für die Zersplitterung der Stromnetze und damit für unterschiedliche Nutzungsentgelte gesorgt. Den größten Einfluss auf die Strompreise hätte ohnehin die mehr als fünfzigprozentige Staatsquote.

„Wenn sich diese Vorwürfe bewahrheiten würden, wären das skandalöse Zustände im Ressort Lauinger“

Die Aktuelle Stunde auf Antrag der AfD-Fraktion befasste sich mit dem Thema: „Vorfälle in Thüringer Justizvollzugsanstalten − rechtsfreie Räume für Inhaftierte und Bedienstete?“ Dazu kam wiederholt Stephan Brandner zu Wort und trug einen umfangreichen Fragenkatalog an die Landesregierung vor. Da die AfD-Fraktion im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nicht die notwendige Mehrheit bekommen hatte, um dort die Frage behandeln zu können, sah sich die Fraktion aufgefordert, den Antrag ins Plenum einzubringen, um eine Klärung der Sachverhalte zu ermöglichen.

„Mal mit Toleranz versuchen, indem man das Wahlergebnis aus Amerika toleriert“

Als letzte Aktuelle Stunde kam der Antrag der SPD-Fraktion zur Sprache: „Außenwirtschaftsbeziehungen Thüringens unter veränderten weltpolitischen Rahmenbedingungen“. Stefan Möller beschrieb die Proteste in den USA gegen den neuen US-Präsidenten und sprach zu den außenwirtschaftlichen Bedingungen für die Thüringer Wirtschaft.

Mit der Fragestunde zu Themen wie dem Thüringer Krebsregistergesetz, Klageverfahren auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, der Besetzung von Planstellen bei der Thüringer Polizei, dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung und weiteren Fragen wurde das Plenum beendet.

Birgit Noll / Dr. Michael Henkel