Vor dem Hintergrund der öffentlich gewordenen Ergebnisse des Thüringer Landesrechnungshofes zum Finanzgebaren des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) äußerte Stephan Brandner, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Der Rechnungshof moniert nicht allein, dass bei MDR-Produktionen wiederholt vermieden wurde, mit den Rundfunkgebühren sparsam umzugehen. Vielmehr haben die Überprüfungen zu Tage gefördert, dass bei der Vergabe von Tatort-Produktionen Geschäfte zwischen dem MDR und der Tochterfirma Saxonia auf Zuruf und ohne echte Vertragsverhandlungen getätigt werden. Ein verantwortlicher Umgang mit zwangsweise erhobenen Gebühren sieht anders aus. Die Vorgänge zeigen einmal mehr, dass die grundsätzliche Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unumgängliche Aufgabe bleibt.“

Dies gelte umso mehr, so Brandner weiter, als die Sendungen der Tatort-Reihe, eigentlich ja Krimis, zunehmend in ein Mittel politisch und regierungsamtlich gewollter Volksbelehrung und Volksbildung verwandelt würden, was man auch an der missratenen Tatort-Sendung vom gestrigen Sonntag wieder habe sehen können.

Im Dezember hatte der Thüringer Landtag einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, in dem die AfD eine substanzielle Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefordert hatte.

Quelle: AfD-Fraktion