Die Landesregierung will Demonstrationen an „sensiblen Tagen und Orten“ erschweren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Versammlungsrechts billigte die Landesregierung. Die neuen Regeln sollen für Demonstrationsteilnehmer eine klare politische Botschaft setzen, wie Innenminister Holger Poppenhäger erklärte.

Dazu sagt Stephan Brandner, justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Grundgesetz und Thüringer Verfassung garantieren das Recht zu demonstrieren an 365 Tagen im Jahr. Das Versammlungsrecht umfasst und schützt auch missliebige und thematisch abwegige Veranstaltungen. Nun Verbotsmöglichkeiten einführen zu wollen und dies auf beliebig definierbarer Begriffe wie ‚sensible Tage‘ und ‚sensible Orte‘ zu stützen, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig und wird bereits deshalb keinen Bestand haben. Auch wir lehnen das ab. Zumal hierdurch willkürlich interpretierbare Spielräume zur Frage, ob überhaupt und wenn ja mit welchem Inhalt demonstriert werden darf, geschaffen werden. Zudem wären alle Versammlungen am jeweiligen ‚sensiblen‘ Tag oder Ort – also unabhängig davon, ob ‚dafür‘ oder ‚dagegen‘ – betroffen, die sich mit dem jeweiligen Thema beschäftigen. Es ist also wieder einmal unausgegorene, hektische Schaufensterpolitik – ein Markenzeichen von Ramelow und seiner Regierung, zumal ja auch der Innenminister selber schon jetzt vor ‚übertriebenen Erwartungen‘ warnt. Stattdessen braucht es endlich die Durchsetzung des geltenden Versammlungsgesetzes. Hundert- oder tausendfach wurden und werden in Thüringen Straftaten nach Paragraph 21 Versammlungsgesetz begangen und – politisch gewollt – nicht verfolgt. Solche Delikte müssen endlich verfolgt und bestraft werden.“

Quelle: AfD-Fraktion