Zwar hat die Mehrheit der Richter des Thüringer Verfassungsgerichts den gegen den Winterabschiebstopp gerichteten Antrag der AfD-Fraktion als unzulässig verworfen, jedoch war diese Entscheidung auch innerhalb des Richterkollegiums nicht unumstritten. Dies zeigte ein deutliches Sondervotum des Verfassungsrichters Professor Manfred Baldus, das mit Kritik an seinen Richterkollegen nichts sparte. Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, bezeichnete das Sondervotum von Professor Baldus als mutig und überzeugend begründet.

Professor Baldus erläuterte, dass der Abschiebestopp die von der Mehrheit der Richter bestrittene Außenwirkung sehr wohl habe. Möller bedauerte, dass sich das Gericht mit seiner Mehrheitsentscheidung eine Prüfung des Winterabschiebestopps selbst verwehrt hat. Mehrere Richter hatten in der Verhandlung kein gutes Haar an der Anordnung gelassen und der Landesregierung unter anderem grobe handwerkliche Fehler bescheinigt. „Leider bleibt am Ende des Verfahrens die Erkenntnis, dass die Landesregierung das Recht brechen kann, wenn sie nur die richtige Rechtsform wählt. Denn dann ist eine Prüfung des Rechtsbruchs vor Gericht nach der heutigen Spruchpraxis verwehrt. Für einen Rechtsstaat ist dies kein gutes Signal“, so Möller abschließend.

Quelle: AfD-Fraktion