Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte im zurückliegenden Plenum des Thüringer Landtags einen Entwurf zur Reform des Nachbarrechtsgesetzes vorgelegt. Nach dem Entwurf müssen Grundstückseigentümer künftig dulden, dass ein Nachbar zum Zweck der energetischen Gebäudesanierung über seine Grundstücksgrenze hinausbaut. Das bedeutet, dass der Grundstückseigentümer durch Baumaßnahmen seines Nachbarn eigene Grundstücksfläche und Grundstücksraum verliert. Die Regierung begründet diesen tief in Eigentumsrechte eingreifenden Duldungszwang mit dem Hinweis auf die sogenannte Energiewende und den heutigen Stand der Technik.
Die AfD-Fraktion hat den Gesetzentwurf im Landtag wegen grundsätzlicher Bedenken abgelehnt. „Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün bedeutet einen weitreichenden Eingriff in die Privatautonomie, die das Zentrum unserer freien Gesellschaftsordnung bildet“, kommentiert Stephan Brandner, der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion. „Und dieser Eingriff soll mit der längst zu einem ideologischen Dogma mutierten Energiewende legitimiert werden. Der rot-grüne Gedanke dahinter ist letztlich, dass für die angebliche Rettung des Planeten die individuellen Rechte geopfert werden dürfen. Da steckt auch einiges an Bevormundungsmentalität dahinter, wie sie ja gerade für Sozialisten und Grüne charakteristisch ist. Das macht die AfD nicht mit.“ Brandner wies ferner darauf hin, dass die CDU-Fraktion im Landtag ihre grundsätzliche Zustimmung zum Regierungsentwurf signalisiert hat. „Die Union zeigt damit, dass sie Rot-Rot-Grün in der Geringachtung von Eigentum und in der Neigung, die Bürger zu bevormunden, kaum nachsteht.“
In der heutigen Sitzung des Justizausschusses musste Rot-Rot-Grün allerdings zurückrudern und hat den eigenen Gesetzentwurf im Wesentlichen auf Eis gelegt. Zuschriften von Sachverständigen haben ergeben, dass die Bedenken der AfD-Fraktion berechtigt sind. Es wird in ihnen auch beklagt, dass der Gesetzentwurf unübersichtlich sei und unbestimmte Rechtsbegriffe verwende. „Mit anderen Worten ist der Regierungsentwurf in handwerklicher Hinsicht unzulänglich. Es ist zwar nicht überraschend, aber dennoch eine Blamage erster Klasse, dass die Landesregierung nicht imstande ist, ihre Vorhaben in eine solide rechtliche Form zu bringen“, stellte Brandner fest. „So wird es bis auf weiteres bei der bisherigen Rechtslage bleiben.“
Quelle: AfD-Fraktion