Die steuerpflichtige Grundentschädigung für Thüringer Landtagsabgeordnete steigt nach Angaben der Landtagsverwaltung mit 166 Euro brutto um über 3 Prozent von 5.030,24 Euro auf 5.196,24 Euro. Da diese Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2015 gilt, erhalten alle Abgeordneten nun nachträglich für die ersten sechs Monate des Jahres rund 1.000 Euro. Außerdem gibt es – von den persönlichen Umständen der Abgeordneten abhängig – noch ein deutliches Plus bei den steuerfreien Aufwandsentschädigungen. Grundlage dieser automatischen Diätenerhöhung ist Artikel 54, Absatz 2 der Thüringer Verfassung.

Dazu erklärt Stephan Brandner, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion: „Es kann nicht sein, dass die Abgeordneten in Thüringen die einzigen sind, die aufgrund einer Verfassungsbestimmung und ohne eigenes Zutun jährlich deutliche Einkommenszuwächse erhalten. Mit dieser Selbstbedienung muss Schluss sein!“ Deshalb werde die AfD-Fraktion im Juli-Plenum des Landtags noch vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf einbringen, um die Selbstbedienungsklausel (Artikel 54, Absatz 2) aus der Thüringer Verfassung zu streichen. „Wir hoffen dabei auf eine breite Unterstützung durch sämtliche Fraktionen und wissen fast alle Thüringer hinter uns“, erklärte Brandner abschließend.

Quelle: AfD-Fraktion