Thüringen soll nur 75 Millionen Euro von den 3,5 Milliarden erhalten, mit denen der Bund von 2015 bis 2018 dringende Investitionen in den Kommunen unterstützt. Das sind nur 2,1 Prozent aus dem Gesamttopf – bei einem Bevölkerungsanteil von fast drei Prozent. Wenn bei der Mittelverteilung der sogenannte Königsteiner Schlüssel angewendet würde, müsste Thüringen 95 Millionen Euro erhalten. Der Königsteiner Schlüssel berechnet sich zu Zweidritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder und liegt für Thüringen für das Jahr 2015 bei 2,7 Prozent. Das wichtigste Anwendungsgebiet des Königsteiner Schlüssels ist die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer.

„Wir fordern, dass der Bund nicht weiterhin Gelder nach intransparenten, nicht näher einsehbaren und nachvollziehbaren Verfahren vergibt, sondern sich am Königsteiner Schlüssel orientiert. Es kann ja wohl nicht sein, dass bei den Zuweisungen von Asylbewerbern gerne auf den Schlüssel zurückgegriffen wird, aber bei der Finanzverteilung nicht“, erklärt der innen- und kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Jörg Henke. „Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich im Vorfeld der abschließenden Beratung des Bundesrates Mitte Juni für die gesetzliche Festlegung des Königsteiner Schlüssel für die Zuweisungen des Bundes einzusetzen. So wird die Verteilung transparent und bedarfsgerecht.“

Quelle: AfD-Fraktion