Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2706, 2018

Jürgen Pohl: Wohlstandslohn statt Mindestlohn

Zur Empfehlung der zuständigen Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft, den Mindestlohn zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro zu erhöhen, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Sozialpolitiker [...]

2606, 2018

Rechnungshof teilt AfD-Kritik an zu geringer Investitionsquote

Zum Jahresbericht 2018 des Rechnungshofes, den dieser heute vorgestellt hat, sagt Olaf Kießling, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Der Rechnungshof teilt die Kritik der AfD-Fraktion, dass Rot-Rot-Grün den Haushalt aufgebläht hat, aber zu wenig investiert. Die Landesregierung verteilt [...]

2506, 2018

Alice Weidel: Die Grünen sind Merkels letzter Strohhalm

Berlin, 23. Juni 2018. Medienberichten zufolge bereiten sich CDU und Grüne auf ein mögliches Koalitionsbündnis für den Fall vor, dass die CSU die Unionsfraktion verlässt. Die Vorsitzende der AfD-Fraktion und Bundesvorstandsmitglied, Alice Weidel, hält das für folgerichtig: „Noch vor wenigen [...]

2406, 2018

Merkels Flüchtlings-Gipfel ist zum Scheitern verurteilt

Bundeskanzlerin hält an ihrer verfehlten Flüchtlingspolitik fest – Deutschland muss handeln. Der für Sonntag geplanten Flüchtlings-Gipfel der EU steht auf der Kippe. Die Visegrad-Gruppe will das Treffen boykottieren und auf Druck von Italien musste am Donnerstag ein dilettantisch vorbereitetes Abschlusspapier [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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