AfD Landesverband Thüringen | geschaeftsstelle@afd-thueringen.de
Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2401, 2019

Bühl: Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist mit der AfD nicht zu machen

Alle Jahre wieder gibt es die Diskussion, ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen einzuführen. In diesem Jahr läuft die Diskussion unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes. Dazu erklärt Marcus Bühl, Mitglied des Haushaltsausschuss und Berichterstatter für Verkehr und [...]

2301, 2019

Jahresauftaktveranstaltung des MDR am 21.01.2019: Diskussionsrunde ohne größte Oppositionspartei Mitteldeutschlands

Für die Landesgruppe besuchten Marcus Bühl, Dr. Anton Friesen und Jürgen Pohl zusammen mit AfD-Vertretern aus Sachsen und Sachsen-Anhalt die Jahresauftaktveranstaltung des MDR. Der Titel der Veranstaltung "Es geht um Demokratie" hat natürlich eine gewisse Erwartung geweckt. Im Wesentlichen war [...]

Veranstaltungen

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Stadt-verband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

Unsere Bankverbindung:

Kreisverband Jena-Gera-SHK

Sparkasse Jena Saale-Holzland
IBAN: DE 4283 0530 3000 1803 4675
BIC: HELADEF1JEN

Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck AfD-Stadtverband Jena, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

Nach oben