Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

1207, 2018

AfD unterstützt Forderung nach Windenergie-Moratorium

Der Verein „Energiewende mit Vernunft“ fordert in einem offenen Brief an alle Thüringer Landräte ein sofortiges Windenergie-Moratorium. Der Ausbau der Windkraft solle solange aufgeschoben werden, bis das Zieldreieck Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit nachgewiesen sei. Die Argumente des Verbands gegen die [...]

1107, 2018

CDU-Integrationsgesetzentwurf wird eine Mogelpackung

Die CDU-Fraktion plant ein Integrationsgesetz. Neben einer stärkeren Förderung von Asylbewerbern und dem Abschluss von Integrationsvereinbarungen soll es auch strikte Sanktionen, z. B. Geldbußen bis zu 50.000 Euro, geben. Dazu sagt Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion: „Mit schönen Floskeln [...]

1007, 2018

Herold: Mehr Wertschätzung für die Lebensleistung älterer Generationen!

Die Krankenkasse Barmer rechnet damit, dass sich die Kosten für die Pflege in Altenheimen erhöhen werden. Um 1000 Euro - vielleicht mehr - werde der Eigenanteil in Thüringen steigen, prognostiziert Holger Richter, Vorstand des Jugendsozialwerks Nordhausen, das auch Pflegeheime betreibt. [...]

907, 2018

Ideologisiert und realitätsblind: Lauinger kritisiert Einschränkung des Familiennachzugs

Der Thüringer Migrationsminister Dieter Lauinger hat heute per Pressemitteilung seines Ministeriums angekündigt, morgen im Bundesrat die Einschränkung des Familiennachzugs für Asylbewerber zu kritisieren. Lauinger wird zitiert mit: „Es ist schlicht unmenschlich, wenn lediglich den Eltern unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter der Familiennachzug [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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