Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

408, 2018

Höcke: Vetternwirtschaft der Linken im Bildungsministerium!

Im Thüringer Bildungsministerium ist der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters, der aus dem Umfeld der Linkspartei stammt, entfristet worden. Das führte dazu, dass der Mitarbeiter einen „sehr sicheren und gut bezahlten Job im Thüringer Staatsdienst“ erhielt, wie die Thüringische Landeszeitung berichtete. Im [...]

308, 2018

AfD thematisiert die zögerliche Hilfe der Landesregierung für dürregeplagte Bauern

Die AfD-Fraktion hat für das kommende Plenum des Thüringer Landtags eine Aktuelle Stunde beantragt zum Thema „Der Dürresommer in Thüringen – Liquiditätsbeihilfen für Ernteausfälle unbürokratisch prüfen und weitere Schäden zukünftig vermeiden.“ Dazu sagt Thomas Rudy, landwirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „Viele [...]

308, 2018

Bundestagsabgeordneter Marcus Bühl fordert schnelle und unbürokratische Hilfe für unsere Landwirte

Am Dienstag, den 31.07.2018 , war Marcus Bühl, Abgeordneter der AfD-Bundestagsfraktion, zu einem fast dreistündigen Gespräch mit Siegmar Arnoldt, Chef der Agroland Agrar E.g. Thörey/Rehestädt, verabredet. Agroland Agrar E.g. Thörey/Rehestädt, ein 3000 ha großer Betrieb, der vorwiegend Getreide, wie Weizen, [...]

208, 2018

Meuthen: Rettungsorgien haben Griechenland nicht diszipliniert

Zum erneuten Nichteinhalten von Zusagen im Zuge der sogenannten ,,Griechenland-Rettung’’ durch die griechische Regierung äußert sich Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher der AfD, wie folgt: "Wieder einmal bestätigt sich das, wovor die AfD immer gewarnt hat: Die ständigen Rettungsorgien haben [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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