Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

409, 2018

Kalbitz: Ruf nach Verfassungsschutz offenbart Machtmissbrauch

AfD-Bundesvorstand Andreas Kalbitz erklärt zu den Forderungen von Politikern der Koalitionsparteien und der Linken, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen: „Die Panik unter den Altparteien wird größer und größer. Der Ruf nach Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz [...]

309, 2018

Herold: Echte Familienfreundlichkeit nur mit der AfD!

Zu den familienpolitischen Vorschlägen der thüringischen Jungen Union sagt Corinna Herold, sozialpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion: „Die Junge Union wildert im Programm der AfD. Sie fordert 5000 Euro Geburtengeld pro Kind mit Wohnsitzbindung in Thüringen. Außerdem möchte die CDU-Jugendorganisation für Familien [...]

209, 2018

Ramelow-Regierung im Visier der Staatsanwaltschaft

In der Affäre um einen möglichen Geheimnisverrat von Justizminister Dieter Lauinger wollen die Ermittler auch Ministerpräsident Bodo Ramelow befragen, berichtet der MDR. Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe die Landesregierung gebeten, für Ramelow eine Aussagegenehmigung zu erteilen, bestätigte Staatskanzleiminister Benjamin Hoff. Anlass [...]

109, 2018

Meuthen/Gauland: Die SPD und ihre Angst vor der AfD

Die Forderung von Teilen der SPD-Spitze, die Alternative für Deutschland vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachten lassen zu wollen, weisen die AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Gauland mit allem Nachdruck zurück: „Die Alternative für Deutschland ist eine Rechtsstaatspartei. [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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