Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2309, 2018

Brandner: Bundesregierung behauptet: Lediglich ein Toter aufgrund ausländischer oder religiöser Ideologie seit Anfang 2018 – „Ideologisch gefärbte Falschstatistik!“

Wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt, hätte es von Januar bis August 2018 lediglich einen Todesfall, der in der polizeilichen Kriminalstatistik unter dem Phänomenbereich der ausländischen oder religiösen Ideologie aufgeführt [...]

2209, 2018

Rot-rot-grüne Nachhaltigkeitsstrategie ist eine Mogelpackung

Zur Nachhaltigkeitsstrategie 2018 der Landesregierung sagt Olaf Kießling, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Ein Jahr vor ihrer Abwahl betreibt die Landesregierung Wahlkampf und will ihr bürgerfeindliches, ideologisches Flickwerk den Thüringern als Nachhaltigkeitsstrategie verkaufen. Eine völlig unnötige und unsoziale [...]

2109, 2018

AfD forderte bereits 2015 Abschaffung von „Lesen durch Schreiben“

Eine Studie der Universität Bonn zum Erfolg verschiedener Methoden an Grundschulen hat ergeben, dass der klassische Fibelunterricht zu deutlich besseren Rechtschreibleistungen führt als etwa die umstrittene Methode „Lesen durch Schreiben". Beim Fibelansatz werden schrittweise einzelne Buchstaben und Wörter eingeführt. Beim [...]

Veranstaltungen

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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