Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2809, 2018

Hohe Ausfallquote bei Polizeiausbildung katastrophal

In der Thüringer Polizeiausbildung gibt es eine massive Ausfallquote. Im mittleren Dienst werden am Wochenende nur 82 von 124 Anwärtern zu Polizeimeistern ernannt und in den Landesdienst übernommen. Der Lehrgang begann vor zwei Jahren mit 113 Teilnehmern. Elf Anwärter kamen [...]

2709, 2018

Jürgen Pohl: Der Osten bleibt von der Wohlstandsentwicklung abgekoppelt

Auch 28 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen weiterhin große Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Dies wird aus dem Jahresbericht der Regierung zum Stand der deutschen Einheit deutlich. Der Bericht beschreibt einen wirtschaftlich abgehängten Osten, der unter geringen Forschungs- und Innovationsaktivitäten [...]

2609, 2018

Siemens Erfurt ist ein Opfer verfehlter Altparteienpolitik

Das Generatorenwerk von Siemens in Erfurt wird von Veränderungen in der kriselnden Kraftwerkssparte des Konzerns hart getroffen. Das Werk solle grundlegend restrukturiert werden und 200 Arbeitsplätze fielen weg, teilte der Siemens-Konzern heute mit. Das Werk, das 500 Mitarbeiter beschäftigt, solle [...]

2509, 2018

Möller: SPD unglaubwürdig beim Vorgehen gegen Ausländerkriminalität

Innenminister Georg Maier und SPD-Landeschef Wolfgang Tiefensee erklärten am Freitag, die SPD wolle in Zukunft dafür sorgen, dass Intensivtäter stärker verfolgt würden – auch Flüchtlinge. Mehrfachtäter sollten demnach den Ausländerbehörden gemeldet und gegebenenfalls schneller abgeschoben werden. Die Thüringer Grünen-Abgeordnete Astrid [...]

Veranstaltungen

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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