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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

112, 2018

Schnüffel-Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung muss zurückgezogen werden

Die Broschüre „Ene, mene, muh – und raus bist du! Ungleichwertigkeit und frühkindliche Erziehung“ der Amadeu-Antonio-Stiftung ist in die öffentliche Aufmerksamkeit geraten. Die vom Bundesfamilienministerium geförderte Handreichung, die von Ministerin Franziska Giffey mit einem Grußwort versehen wurde, gibt Erzieherinnen Empfehlungen, [...]

2911, 2018

Bundesregierung feiert ihr Versagen als Erfolg: Immer mehr Rentner müssen arbeiten

Gestern befasste sich das Kabinett mit dem Rentenversicherungsbericht 2018. Ein wesentliches Ergebnis des Berichts: Immer mehr ältere Menschen arbeiten. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl (AfD), ostpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag: „Es ist mir unbegreiflich, wie die Regierung diese [...]

2811, 2018

Olaf Kießling im Thüringer Landtag: „Dieses Gesetz hat weder etwas mit einem lösungsorientierten Umweltschutz zu tun noch mit einem aufrichtigen Gedenken an die deutsche Teilung und die Verbrechen der SED-Diktatur“

Mit der Debatte über das „Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Thüringen" (Thüringer Grünes-Band-Gesetz -ThürGBG-), einem Gesetzentwurf der Landesregierung begann der dritte Tag des Novemberplenums. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sollte die Errichtung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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