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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

412, 2018

Kindesbeschneidung in Flüchtlingsheim wirft schwerwiegende Fragen auf

in Säugling ist nach Komplikationen bei einer Beschneidung in Südthüringen verletzt ins Krankenhaus gebracht worden, berichtet die dpa. Die muslimischen Eltern des sieben Monate alten Jungen ließen den Eingriff nach ersten Erkenntnissen der Polizei am Sonntag von einem bisher Unbekannten [...]

312, 2018

Bericht aus dem Plenum im Thüringer Landtag: „Die Sogwirkung, die von unserem Sozialsystem auf Armutsmigranten ausgeht, muss schnellstmöglich abgebaut werden!“

Die AfD-Fraktion stellte im Plenum den Antrag: „Asylleistungsmissbrauch verhindern, Sachleistungsprinzip konsequent anwenden“. Darin wurde die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausschließlich als Sachleistungen zu gewähren und dafür, dass das Anrecht auf umfangreiche Leistungen in [...]

Veranstaltungen

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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