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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

912, 2018

Jürgen Pohl: Rentner von Steuerpflicht und Sozialabgaben befreien

Kurz vor der Entscheidung über den CDU-Vorsitz hat Kandidatin Annegret Kramp-Karrenbauer Entlastungen für Bezieher kleiner Renten vorgeschlagen. Ihr Konkurrent Friedrich Merz propagiert "weniger Steuern für die Fleißigen". Dazu sagt der Bundestagsabgeordnete und AfD-Sozialexperte, Jürgen Pohl: "Mit den Aussagen der Bewerber [...]

812, 2018

AfD-Landessprecher Björn Höcke zur Wahl der neuen CDU-Parteivorsitzenden

Zur Wahl von Annegret Kramp-Karrenbauer zur neuen Bundesvorsitzenden der CDU erklärt der Thüringer AfD-Landessprecher und Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Björn Höcke: „Angela Merkel geht, aber ihre Politik bleibt. Mit Annegret Kramp-Karrenbauer hat sich die CDU für die Kontinuität [...]

612, 2018

Höcke: Rot-Rot-Grün kann es nicht!

Gestern vor vier Jahren wurde Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen gewählt. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Björn Höcke, zieht Bilanz: „Die rot-rot-grüne Landesregierung ist mit vollmundigen Ankündigungen gestartet. In seiner ersten Regierungserklärung kündigte Bodo Ramelow an, [...]

612, 2018

Naturzerstörung durch den Südostlink

Die geplante Stromtrasse Südostlink von Sachsen-Anhalt nach Bayern soll in Thüringen komplett unterirdisch verlaufen, plant der Netzbetreiber 50 Hertz. Die Trasse wird vor allem Strom aus erneuerbaren Energien transportieren. In Ostthüringen soll sie zwischen Eisenberg (Saale-Holzland-Kreis) und Gefell (Saale-Orla-Kreis) verlaufen. [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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