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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

1312, 2018

Marcus Bühl: Ausstattung der Bundespolizei mit neuer modaler Schutzweste ist dringend geboten

Nach den Ereignissen in Straßburg am Dienstagabend erklärt Marcus Bühl, Berichterstatter für den Haushaltsplan des Bundesinnenministeriums: „Die Ereignisse am Dienstag auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt sind zu tiefst zu bedauern und beängstigend zugleich. Den Opfern und ihren Familien gilt unser aller [...]

1212, 2018

AfD Thüringen verklagt Innenminister Maier und Verfassungsschutzpräsident Kramer vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof

Die AfD Thüringen, deren Landtagsfraktion und Landtagsabgeordnete haben beim Thüringer Verfassungsgerichtshof gegen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier die Durchführung von Organstreitverfahren beantragt. Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2017 haben beide Amtsträger mit diversen falschen Tatsachenbehauptungen den AfD-Landesverband Thüringen [...]

1012, 2018

AK2 steht für ein ‚Weiter so‘ im merkelschen Sinne

Der Linkskurs der CDU wird sich fortsetzen. Dr. Alice Weidel, Bundesvorstandsmitglied der AfD und Fraktionsvorsitzende im Bundestag, kommentiert die Wahl von Annegret Kramp-Karrenbauer zur neuen Parteivorsitzenden der CDU wie folgt: „Frau Kramp-Karrenbauer ist von Merkel als Generalsekretärin eingesetzt worden und [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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