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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

1912, 2018

Landesregierung ist für Misserfolgsquote bei Abschiebungen verantwortlich

Die Mehrheit der Abschiebungen aus Thüringen ist in diesem Jahr laut einem Bericht der Thüringer Allgemeinen gescheitert. Es wurden 1650 Abschiebungen eingeleitet. Davon sind nur 635 erfolgreich gewesen, 1015 wurden abgebrochen. Im Jahr 2017 hatte es noch 648 erfolgreiche Abschiebungen [...]

1812, 2018

Möller: Altparteien machen sich Staat zur Beute

Die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Linke wollen von ihnen zweckwidrig verwendetes und damit verschwendetes Steuergeld nicht zurückzahlen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Möller, forderte die betroffenen Fraktionen auf, das Steuergeld zurückzuzahlen: „Fehler können passieren. Doch [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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