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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

501, 2019

Brandner: Datenklau ist inakzeptabel!

Medien berichten, dass bereits vor mehreren Wochen eine enorme Menge teils sensibler Daten von Bundes- und Landtagsabgeordneten, Künstlern und Journalisten aber auch Personen, die sich in deren Umfeld aufhalten, illegal in das Internet gestellt wurden. Das Ausmaß des Datenklaus ist [...]

401, 2019

Jürgen Pohl: Sozialministerin von Thüringen, Heike Werner (Die LINKE) ist auf dem Holzweg. Thüringer Ministerin setzt auf Grundsicherung für Kinder statt auf auskömmlichen Lohn der Eltern

Gegen Kinderarmut hilft nicht Sozialhilfe, sondern ordentliche, anständige Arbeit mit Wohlstandslohn für die Eltern. Die LINKEN stützen die chaotische, armutsfördernde Politik der Sozialdemokraten und Grünen. Sie träumen davon, dass mit Einführung des Mindestlohns Armut bekämpft werden könne. Die LINKEN erkennen [...]

201, 2019

Neujahrsgruß von Marcus Bühl

Liebe Thüringer, liebe Leser bundesweit, das neue Jahr 2019 ist nun 2 Tage alt. Wir sind seit 2018 als Korrektiv in nunmehr allen Landesparlamenten vertreten, nach dem geschichtsträchtigen Einzug in den Bundestag im Jahr zuvor. Uns Thüringer Wahlkampfhelfern war es [...]

Veranstaltungen

Spenden

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Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck AfD-Stadtverband Jena, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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