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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

901, 2019

Jürgen Pohl: Statt Soli ein Investitionsprogramm Ost!

In Thüringen wird über ein Ende des Solidaritätszuschlags gestritten. CDU-Landeschef Mike Mohring will den sogenannten Soli noch in dieser Wahlperiode vollständig abschaffen, ohne dabei neue Schulden zu machen. Die Union schlägt vor, den Solidaritätszuschlag in zwei Stufen auslaufen zu lassen.Dazu [...]

801, 2019

Höcke zu Mordanschlag auf AfD-Politiker Magnitz

Der Bremer AfD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz ist von mehreren Angreifern attackiert und schwer verletzt worden. Die Tat ereignete sich am Montagnachmittag in der Bremer Innenstadt. Laut Polizei seien die Männer vermummt gewesen. „Mit einem Kantholz schlugen sie ihn bewusstlos [...]

701, 2019

Höcke: Anschläge auf AfD-Büros in Erfurt und Döbeln gehen gegen die Demokratie

Es gab einen erneuten Farbanschlag auf das Erfurter Wahlkreisbüro des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Dabei wurden die Fensterscheiben beschmiert. Dazu sagt Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag: „In Erfurt war es ein Farbanschlag, in Döbeln ein Sprengstoffattentat, bei dem [...]

601, 2019

Alexander Gauland: Die Asylkrise überfordert unseren Rechtsstaat

Berlin, 4. Januar 2019. Im Fall der Prügelattacke durch vier Asylbewerber in Amberg ist nach Auskunft des bayerischen Innenministers aktuell nur bei einem Tatverdächtigen die Abschiebung rechtlich möglich. Dazu teilt der AfD-Bundesvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Dr. [...]

Veranstaltungen

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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