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Stadtverband Jena2024-06-24T12:17:21+02:00

Aktuelles aus Jena

2402, 2025

Pressemitteilung KV Gera-Jena-SHK vom 24.02.2025

AfD: Fulminanter Wahlerfolg in allen Wahlkreisen Nach dem vorläufigen Endergebnis der gestrigen Bundestagswahl erzielt die AfD im gesamten Gebiet des AfD-Kreisverbandes Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis fulminante Ergebnisse. Bestes Kandidatenergebnis landesweit erzielte der Geraer Direktkandidat und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl, Stephan [...]

802, 2025

Pressemitteilung KV Gera-Jena-SHK

Pressemitteilung vom 08.02.2025 AfD-Kreisverband stellt Strafanzeige wegen Haushaltsuntreue gegen den Jenaer Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche Am 7. Februar reichte der AfD-Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis eine Strafanzeige wegen Haushaltsuntreue gegen den Jenaer Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche bei der Staatsanwaltschaft [...]

2901, 2025

Pressemitteilung des KV Gera-Jena-SHK

Pressemitteilung vom 28.01.2025 PM: Jenas OB Nitzsche missbraucht sein Amt erneut für parteipolitische Anwürfe Zur Pressemitteilung des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit der Spende einer Privatperson an die AfD, äußert sich AfD-Kreissprecherin Wiebke Muhsal wie folgt: „Oberbürgermeister Nitzsche mutiert immer weiter [...]

2108, 2024

Pressemitteilung KV Gera-Jena-SHK vom 21.08.2024

Pressemitteilung vom 21.08.2024 Lynchversuch an Björn Höcke ein Armutszeugnis für unsere Demokratie Gestern blockierten Gegendemonstranten nicht nur sämtliche Zugänge zur AfD-Veranstaltung im Stadtteilzentrum Lisa in Jena, sie verhinderten letztlich auch mit Gewalt, dass der AfD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Björn Höcke, die [...]

Veranstaltungen

Bürgerstammtisch Gera

März 28 @ 19:00 - 21:00

Spenden

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Stadtvorstand

Satzung des Stadtverbands

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