Regionalverband Saale-Holzland-Kreis2026-01-29T11:29:00+01:00

Vorstand des Regionalverbandes

Satzung des Regionalverbandes

Aktuelles aus dem Saale-Holzland

307, 2018

Bundesparteitag stimmt für Anerkennung der Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe Stiftung der AfD

Nach intensiver Debatte wurde der Antrag von den Delegierten mit nahezu Zweidrittelmehrheit angenommen. Auf dem 9. Bundesparteitag in Augsburg wurde am Spätnachmittag des 30. Juni 2018 die Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe AfD-Stiftung anerkannt. Ein entsprechernder Antrag wurde nach einer intensiv geführten [...]

207, 2018

Brandner: Merkel geht über Leichen – Seehofer muss gehen!

Während sich der Streit zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Innenminister Horst Seehofer immer mehr zuspitzt, sieht Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, nur eine mögliche Lösung für den Konflikt: Seehofer wird sein Amt niederlegen müssen. „Juristisch gesehen [...]

107, 2018

Hans-Helmut Münchberg unterstützt die „Gemeinsame Erklärung 2018″

Hans-Helmut Münchberg, der bis gestern Landrat des Weimarer Landes gewesen ist, unterstützt die „Gemeinsame Erklärung 2018", die unter anderem Vera Lengsfeld und Henryk M. Border erstunterzeichnet haben. Auf der Titelseite der gestern erschienenen Ausgabe des Amtsblatts des Kreises Weimarer Land [...]

Spenden

Mit Ihrer Spende für die AfD leisten Sie einen Beitrag dazu, dass die politischen Ziele unserer Partei besser umgesetzt werden können und unser Regionalverband weiter gestärkt wird. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Setzen Sie mit Ihrer Unterstützung für die AfD ein Zeichen gegen die Altparteien und für eine Politik der Vernunft.

Unsere Bankverbindung:

Kreisverband Jena-Gera-SHK

Sparkasse Jena Saale-Holzland
IBAN: DE 4283 0530 3000 1803 4675
BIC: HELADEF1JEN

Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung unter Verwendungszweck AfD-Regionalverband Saale-Holzland-Kreis, Ihren Namen und die genaue Anschrift an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) für den Abzug beim Finanzamt ausstellen können.

Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Nach oben