Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2008, 2022

Pressemitteilung zum 75. Jahrestag des Nürnberger Kodex

Zum 75. Jahrestag des Nürnberger Kodex nehmen die AfD-Abgeordneten Corinna Herold (Zahnärztin) und Dr. Wolfgang Lauerwald (Arzt) wie folgt Stellung: „Am 20. August 2022 jährt sich die Geburtsstunde des Nürnberger [...]

1708, 2022

Aust: Verlängerung der Corona-Regeln ist unwissenschaftlich und absurd

Bezugnehmend auf die bis Mitte September verlängerten Corona-Regeln kritisiert der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, René Aust: „Dass die Rot-Rot-Grüne-Minderheitsregierung weiterhin an den Corona-Regeln festhält, ist unwissenschaftlich und einfach nur [...]

1608, 2022

Gasumlage direkte Folge einer falschen Energiepolitik

Die sogenannte Gasumlage soll 2,4 Cent pro Kilowattstunde Gas betragen, die von Privathaushalten und Unternehmen zu zahlen ist, um die entsprechenden Lieferanten abzusichern. Dazu sagt Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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