Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

2209, 2022

Neuer ‚Arschloch‘-Skandal im Thüringer Landtag

Zum neuerlichen cholerischen Aussetzer von Bodo Ramelow, im Rahmen der Beratung des Berichts der parlamentarischen Kontrollkommission, äußert sich Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion Thüringen, wie folgt: „In der parlamentarischen Debatte [...]

2109, 2022

Mühlmann: Spaziergänge sind gelebte Demokratie!

Bezugnehmend auf die aktuelle Debatte zum stark steigenden Demonstrationsgeschehen in Thüringen positioniert sich der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Ringo Mühlmann, wie folgt: „Demokratie ist keine Einbahnstraße. Wer aufgrund politischer Irrwege [...]

1909, 2022

Aust: Beschäftigte im Gesundheitswesen werden wieder im Stich gelassen

Am Freitag hat der Bundesrat neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die ab Oktober geltenden Bestimmungen betreffen unter anderem die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Datenerfassung und Hygienekonzepte. Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im [...]

1809, 2022

Höcke: Symptompolitik der Altparteien kommt zu ihrem Ende

Angesichts der aktuellen Debatte im Freistaat Thüringen zu Sondervermögen, Nothilfefonds und Rettungsschirmen zur Eindämmung der Energiekrise konstatiert der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke: „Die deutsche Politik hat in den letzten Jahren Banken [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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