Kreisverband Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis2024-04-30T13:46:31+02:00

Aktuelles

1801, 2023

Höcke: Landesregierung muss Minister-Gesetz durchsetzen

Nachdem Umweltministerin Siegesmund Ende des vergangenen Jahres aus persönlichen Gründen ihren Rücktritt bekanntgab, ist sie aktuell als Lobbyistin für den BDE - Bundesverband der Abfall-, Wasser und Kreislaufwirtschaft im Gespräch. [...]

1601, 2023

Mühlmann: Linker Hass und Hetze führen zu Gewalttaten und Rechtsbruch

Bezugnehmend auf die heutige Berichterstattung zur gestern stattgefundenen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur „Politisch Motivierten Gewaltkriminalität“ nimmt der AfD-Innenpolitiker und Obmann der AfD-Fraktion im Gremium, Ringo Mühlmann, wie folgt Stellung: „Im [...]

1501, 2023

Höcke: Ramelows Watergate!

Medienberichten zufolge hat der Thüringer Landesrechnungshof die Stellenbesetzungen in den Führungsebenen der Ministerien untersucht. Dabei wurden „…gravierende Verletzungen der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit festgestellt“ und scharf kritisiert. Zudem würden [...]

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Jeder Euro zählt !

Informatives zum Thema Parteispende:

In Deutschland dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden sind im Rahmen von Zuwendungen an politische Parteien in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien erhalten für geleistete Zuwendungen zudem einen staatlichen Zuschuss.

Steuerliche Absetzbarkeit

Für die geleisteten Zuwendungen wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien zugewendet, kann der übersteigende Teil der Zuwendungen gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab.

Unser Programm für den Saale-Holzland-Kreis und des Landratskandidaten Christian Bratfisch:

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